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Mit dem VEA-Meldemanagement haken Sie gesetzeskonform Meldepflichten und Fristen ab

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Unternehmen, die Privilegien auf ihre Stromkosten erhalten, entsprechende Nachweise erbringen müssen. Alle Meldepflichten sowie Fristen rechtzeitig und regelkonform zu erfüllen, kann jedoch eine komplexe und zeitintensive Aufgabe sein. Die „Meldung zum Erfüllen der atypischen Netznutzung (Atypik)“, „Meldung zur Sicherung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR)“ oder auch die „Jahresmeldung Eigenerzeugung“ stellen nur einen kleinen Auszug aus unserem VEA-Elektrizitäts-Fristenkalender 2026 dar.

Unser VEA-Abteilungsleiter Regulatorisches und Energiesteuern Maximilian Nehrkorn sagt zum Thema Meldepflichten und Fristen: „Besonders die energierechtlichen Themen sind komplex und nur selten verfügen Unternehmen über die Kapazitäten sowie das Wissen, um Fallstricken sowie Herausforderungen vollumfänglich aus dem Weg zu gehen. Hier können wir Ihr Partner sein. Seit mehr als 75 Jahren arbeiten wir zu diesen Themen mit Unternehmen aus völlig verschiedenen Branchen zusammen. Mit uns agieren Sie gesetzeskonform zu den Meldepflichten und Fristen. Außerdem gewinnen Sie Kapazitäten für Ihr Kerngeschäft. Zunehmend rücken auch tangierende Themen wie ökologische Gegenleistungen (öGl) in den Fokus, insbesondere im Zusammenhang mit dem Industriestrompreis und der geplanten Branchenerweiterung zur Strompreiskompensation (SPK). Für diese gelten zum Teil andere Standards als in den bisherigen Verfahren nach BECV und dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Eine sorgfältige Berücksichtigung sowie die Synchronisation der jeweiligen Anforderungen ist daher essenziell.“

Keine Fristen verpassen und Transparenz gewinnen
Wir haben Ihre anstehenden Meldepflichten im Blick, übernehmen das Zusammenstellen aller Ihrer notwendigen Unterlagen und melden diese an die entsprechenden Stellen – somit halten Sie sicher die gesetzlichen Pflichten ein. Auch gewinnen Sie Transparenz und erhalten einfache Einordnungen von uns. Während Sie selbst Ihre wertvollen Zeit- und Personalressourcen für Ihr Tagesgeschäft nutzen können. Mit uns verpassen Sie keine Fristen und sichern sich alle verfügbaren Privilegien. Für anspruchsvolle Rechtsfragen zu gesetzlichen Meldepflichten stellen wir Ihnen darüber hinaus eine renommierte Kanzlei zur Seite.

Fristen und Meldepflichten gibt es nicht nur im Bereich der Beihilfepotentiale, die Plattform für Abwärme (PfA) soll gegenüber dem Gesetzgeber Ihre Effizienzpotentiale in Sachen Abwärme offenlegen. Über die PfA macht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bislang ungenutzte gewerbliche Abwärmepotentiale für die Wärmewende sichtbar. Mit der PfA verbundene Meldepflichten treffen Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch ab 2,5 GWh. Diese Pflicht kam mit der jüngsten Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), das nach § 19 für säumige Unternehmen eine Strafgebühr vorsieht. Die Frist zur Erstanmeldung für die PfA endete zum 1. Januar 2025. Die Meldung müssen Unternehmen künftig jeweils zum Ende des ersten Quartals erneuern. Wer diese Fristen versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen gegen das EnEfG drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld.

Es gibt aber auch sich jährlich widerholende Fristen, wie das Melden nach der Energie- und Stromsteuertransparenzverordnung (EnSTransV) zum 30. Juni. Nach dem Stromsteuergesetzt (StromStG) haben Sie die Meldung umgehend an Ihr zuständiges Hauptzollamt (HZA) zu tätigen.

Ihre individuellen Fragen rund um Fristen und Meldepflichten beantwortet Ihnen Ihre persönliche VEA-Beraterin oder Ihr persönlicher VEA-Berater gern.