Die Trading Hub Europe GmbH (THE) erhebt ab dem 1. Januar 2026 keine Umlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage). Dies hat die THE jetzt in einer Pressemitteilung vermeldet. Das Nichterheben der Umlage steht unter der Bedingung, dass der Gesetzgeber das Umlageverfahren mit Inkrafttreten des geänderten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) abschafft. Tritt die Gesetzesänderung nicht in Kraft, beträgt die Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2,89 EUR/MWh.
Hintergrund
Das EnWG sieht Füllstandsvorgaben für Speicher vor. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verschiedene Maßnahmen von THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Hierzu zählte insbesondere das Befüllen diverser Gasspeicher.

Quelle: pexels
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