
- Recht & Regulierung
Unser VEA-Elektrizitäts-Fristenkalender 2026 gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Fristen Sie…
Seit 1. Januar können Sie Steuerentlastungen für Ihr Unternehmen beim Hauptzollamt (HZA) online beantragen. Die Frist zum Beantragen von Steuerentlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) und §§ 46, 47, 47a, 48, 49, 52 und 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) für im Jahr 2024 verbrauchte Strom- und Energieerzeugnismengen endet zum 31. Dezember 2025.
„Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Mitgliedern, sich zeitnah beim Zoll-Portal zu registrieren, falls sie noch nicht registriert sind. Zumal der Zugang zu den Formularen, die Sie auszufüllen haben, ebenfalls nur über das Zoll-Portal mithilfe eines ELSTER-Kontos möglich ist. Bis der Registrierungsprozess vollständig abgelaufen ist, kann es schnell mal bis zu einigen Tagen oder auch Wochen dauern. Die Zeit drängt“, sagt VEA-Abteilungsleiter Steuern und Regulatorisches Maximilian Nehrkorn. Zum Registrierungs- und Login-Bereich des Zoll-Portals gelangen Sie über diesen Link. Dafür benötigen Sie Ihr Elster-Zertifikat und Ihre Beteiligten-Nr. (VVSt). Übrigens ist das Melden nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) ausschließlich über das Hauptzollamt-Portal möglich. Unabhängig von §9b und §54 können Sie weiterhin Ihre Anträge auch postalisch beim HZA einreichen.
Ihnen fehlt die Transparenz zum Thema Energiesteuern und Rückerstattungspotentialen? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr VEA-Berater unterstützt Sie gern.