VEA-Meldemanagement

Privilegien auf Energiekosten sichern – fristgerecht und rechtssicher mit dem VEA-Meldemanagement

Sie verbrauchen über 1 Mio. kWh Strom und profitieren von einer reduzierten Umlagehöhe? Oder Sie sind Betreiber eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) und nehmen die „Besondere Ausgleichsregelung“ (BesAR) in Anspruch? Vor einigen Jahren wurde gesetzlich festgelegt, dass Unternehmen, die Privilegien auf ihre Stromkosten erhalten, entsprechende Nachweise erbringen müssen. Alle Meldepflichten rechtzeitig und regelkonform zu erfüllen, kann jedoch eine komplexe und zeitintensive Aufgabe sein. Ob „Meldung externer Strombezug“, „Meldung zur Sicherung der Besonderen Ausgleichsregelung“ oder auch die „Jahresmeldung Eigenerzeugung“ – der VEA steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite.

Wir haben die anstehenden Meldepflichten für Sie im Blick, übernehmen die Zusammenstellung aller Ihrer notwendigen Unterlagen und melden diese an die entsprechenden Stellen –somit halten Sie sicher Ihre gesetzlichen Pflichten ein. Während Sie selbst Ihre wertvollen Zeit- und Personalressourcen für Ihr Tagesgeschäft nutzen können, verpassen Sie so keine Fristen und sichern sich dank unserer Hilfe ohne Aufwand alle verfügbaren Privilegien.

Für anspruchsvolle Rechtsfragen zur gesetzlichen Meldepflicht stehen wir Ihnen darüber hinaus gemeinsam mit der renommierten Kanzlei Ritter Gent Collegen zur Verfügung und beraten Sie gerne umfassend.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Festpreis

    Der wesentliche Benefit der Rückerstattungen soll bei Ihnen liegen. Deshalb bieten wir unsere Leistungen zu festgelegten Preisstaffeln pro Annahmestelle an.

  • Fristgerecht und gesetzeskonform

    Wir haben alle Fristen im Blick und wissen genau, welche Meldepflicht für Sie entscheidend ist. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

  • Regulatorisches Know-how

    Wir kennen die Besonderheiten des Energierechts. Profitieren Sie von unserem Know-how.

  • Zeitersparnis

    Während Sie sich vollständig auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, kümmern wir uns um Ihre Meldepflichten.

Rahmenbedingungen

  • Für alle Unternehmen, die von Besonderen Ausgleichsregelungen oder reduzierten Umlagehöhen profitieren und die gesetzlich dazu verpflichtet sind, entsprechende Nachweise dafür zu erbringen.

VEA-Elektrizitäts-Fristenkalender 2024

Auswahl von Meldepflichten verschiedener energiewirtschaftlicher Gesetze und Verordnungen (Stand: 02.02.2024)

I. Entlastungen und Förderungen

AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage

Eigenerzeuger,
EEG-Vergütung und
Stromerzeugung

Meldung der Erzeugungsdaten und eingesetzten EnergieträgerAnschlussnetzbetreiberErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Letztverbraucher,
Umlagenprivilegierung und
Strombezug

Meldung von Stammdaten zur Umlagenreduzierung

Übertragungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

 

AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage

Letztverbraucher,
Preisbremsen und
Energiebezug

Angaben Endabrechnung bei Entlastungen von mehr als 2 Mio./Jahr €

Prüfbehörde PWC und
Energielieferant

Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
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Letztverbraucher und
Strombezug

Meldung der selbstverbrauchten/privilegierten Strommengen für die Begrenzung der § 19 StromNEV-UmlageVerteilnetzbetreiberStromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
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Letztverbraucher und
Strombezug

Meldung der selbstverbrauchten/privilegierten Strommengen für Erstattung der KonzessionsabgabeVerteilnetzbetreiberKonzessionsabgabenverordnung (KAV)
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Eigenerzeuger,
KWK-Vergütung und
Stromerzeugung

Meldung der Erzeugungsdaten für die Dauer der KWK-Förderung

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
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Letztverbraucher,
Umlagenprivilegierung
und Strombezug

Meldung privilegierter Verbrauchsmenge zur UmlagenreduzierungVerteilnetzbetreiberEnergiefinanzierungsgesetz (EnFG)
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AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage

Stromkostenintensives Unternehmen EEG, Umlagenprivilegierung und Strombezug

Meldung privilegierter Verbrauchsmenge zur Umlagenreduzierung

Übertragungsnetzbetreiber

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
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Eigenerzeuger und Stromlieferer

Meldung eingeschränkter VersorgerZuständiges Hauptzollamt

Stromsteuergesetz (StromStG)
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Stromversorger und Erdgaslieferer

JahressteueranmeldungZuständiges Hauptzollamt

Stromsteuergesetz (StromStG) und Energiesteuergesetz (EnergieStG)
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Eigenerzeuger KWK

Meldung Jahresnutzungsgrad bei BHKW mit NotkühlerZuständiges Hauptzollamt

Stromsteuergesetz (StromStG) und Energiesteuergesetz (EnergieStG)
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Letztverbraucher, Preisbremsen und Energiebezug

Angaben Endabrechnung bei Entlastungen von mehr als 150.000 €/Monat

Prüfbehörde PWC und
Energielieferant

Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
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AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage

Letztverbraucher und Atypische Netznutzung

Meldung über Erfüllung der AtypikZuständige RegulierungsbehördeStromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
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Stromkostenintensives Unternehmen und Umlagenprivilegierung Strombezug

Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
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CO2-intensives Unternehmen, Abgabenerstattung und Fossile Energieträger

Antrag auf Reduzierung der CO2-AbgabeDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
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CO2-intensives Unternehmen und Strombezug (hier gilt die Frist vorläufig - Verschiebung möglich)

Antrag auf StromkostenkompensationDeutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Richtlinie für Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
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Letztverbraucher Eigenerzeuger

Meldung Energie- und Stromsteuertransparenzverordnung: in Anspruch genommene Begünstigung bzw. erhaltene EntlastungZuständiges Hauptzollamt

Stromsteuergesetz (StromStG) und Energiesteuergesetz (EnergieStG)
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Letztverbraucher, Preisbremsen und Energiebezug

Angaben Endabrechnung bei Entlastungen mehr als 100.000 €/Jahr

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)

Strompreisbremsengesetz (StromPBG) und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
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AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage

Eigenerzeuger, Erneuerbare Energien, Letztverbraucher, Umlagenprivilegierung und Strombezug

Meldung bei Förderung EEG/Entlastung EnFG von mehr als 100.000 €/a

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
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Letztverbraucher und Eigenerzeuger

Zusammenfassender Antrag bei unterjähriger Beantragung des Spitzenausgleichs im Vorjahr.

Zuständiges Hauptzollamt

Stromsteuergesetz (StromStG) und Energiesteuergesetz (EnergieStG)
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Eigenerzeuger, KWK-Vergütung und Stromerzeugung

Prognosemeldung bei Förderboni mit Einmalzahlung

AnschlussnetzbetreiberGesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
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AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage

Stromkostenintensives Unternehmen, Schienenbahnunternehmen, Betreiber von Landstromverordnungsanlage, Wasserstofferzeugung, Umlagenprivilegierung und Strombezug

Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) neu gegründete stromkostenintensive Unternehmen und SonderanträgeBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
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Letztverbraucher und Atypische Netznutzung

Vereinbarung individuelle Netzentgelte

Verteilnetzbetreiber und Zuständige Regulierungsbehörde

Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
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AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage

Letztverbraucher und Eigenerzeuger

Entlastungsanträge

Zuständiges Hauptzollamt

Stromsteuergesetz (StromStG) und Energiesteuergesetz (EnergieStG)
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II. Pflichten

AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage
Eigenerzeuger mit einer Anlage, die mehr als 100 kW Leistung hatRedispatch 2.0AnschlussnetzbetreiberEnergiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Eigenerzeuger mit einer KWK-Anlage mit mehr als 50 kW Leistung, mehr als 2 MWel und EE-Anlage mit mehr als 1 MWel und weniger als 2 MWelErlaubnis Stromsteuerfreie Verwendung EigenerzeugungZuständiges HauptzollamtStromsteuergesetz (StromStG)

Eigenerzeuger und Stromlieferer

Anzeige eingeschränkter VersorgerZuständiges Hauptzollamt

Stromsteuergesetz (StromStG)

AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage
Eigenerzeuger mit einer Anlage mit mehr als 10 kWMarkstammdatenregister-MeldungBundesnetzagentur (BNetzA)Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten (MaStRV)

 

AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 10 Mio. kWhUmsetzung EffizienzmaßnahmenZertifizierer, Umweltgutachter oder EnergieauditorenMittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)
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AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Mio. kWhEinführung EnergiemanagementsystemBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
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Verpflichtete(r)EmpfängerInhalt der MeldungRechtsgrundlagen

Eigentümer von Nichtwohngebäuden (Nennleistung Heizung/Klima mit mehr als 290 kW)

Ausrüstung mit System zur Gebäudeautomation -Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG)
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CO2-intensives Unternehmen, Abgabenerstattung und Fossile Energieträger

Umsetzung Energieeffizienzmaßnahmen und Nachweis ökologische Gegenleistungen

ZertifizierungsgesellschaftBEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
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AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Mio. kWhMeldung Stammdaten AbwärmeportalBundesamt für Energieeffizienz (BfEE)Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
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AdressatInhalt der MeldungEmpfängerRechtsgrundlage
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Mio. kWh und weniger als 7,5 Mio. kWhVeröffentlichung EffizienzmaßnahmenBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
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Die oberhalb dargestellten Meldepflichten sind vom Bundesverband der Energieabnehmer e.V. (VEA) nach freiem Ermessen ausgewählt und nicht vollständig, auch nicht in Bezug auf die einleitend genannten gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen.

Der VEA übernimmt keine Haftung dafür, dass die vorstehenden Meldepflichten korrekt dargestellt sind und empfiehlt jedem Unternehmen, sich angesichts der Vielzahl der energierechtlich Pflichten und Fristenregelungen sowie der damit häufig verbundenen Sanktionen beraten zu lassen oder den www.VEA-Rechtsmanager.de zu nutzen. Zudem der Hinweis, dass lediglich die grundsätzlichen Meldepflichten dargestellt und mögliche Ausnahmetatbestände sowie besondere Tatbestandsvoraussetzungen unberücksichtigt sind.

Sie möchten den vollständigen VEA-Elektrizitäts-Fristenkalender 2024 als ICS-Datei für Ihren MS-Outlook-Kalender herunterladen? Die Datei laden Sie per Klick herunter.

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