VEA-Meldemanagement
Privilegien auf Energiekosten sichern – fristgerecht und rechtssicher mit dem VEA-Meldemanagement
Sie verbrauchen über 1 Mio. kWh Strom und profitieren von einer reduzierten Umlagehöhe? Oder Sie sind Betreiber eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) und nehmen die „Besondere Ausgleichsregelung“ (BesAR) in Anspruch? Vor einigen Jahren wurde gesetzlich festgelegt, dass Unternehmen, die Privilegien auf ihre Stromkosten erhalten, entsprechende Nachweise erbringen müssen. Alle Meldepflichten rechtzeitig und regelkonform zu erfüllen, kann jedoch eine komplexe und zeitintensive Aufgabe sein. Ob „Meldung externer Strombezug“, „Meldung zur Sicherung der Besonderen Ausgleichsregelung“ oder auch die „Jahresmeldung Eigenerzeugung“ – der VEA steht Ihnen mit seiner Expertise zur Seite.
Wir haben die anstehenden Meldepflichten für Sie im Blick, übernehmen die Zusammenstellung aller Ihrer notwendigen Unterlagen und melden diese an die entsprechenden Stellen –somit halten Sie sicher Ihre gesetzlichen Pflichten ein. Während Sie selbst Ihre wertvollen Zeit- und Personalressourcen für Ihr Tagesgeschäft nutzen können, verpassen Sie so keine Fristen und sichern sich dank unserer Hilfe ohne Aufwand alle verfügbaren Privilegien.
Für anspruchsvolle Rechtsfragen zur gesetzlichen Meldepflicht stehen wir Ihnen darüber hinaus gemeinsam mit der renommierten Kanzlei Ritter Gent Collegen zur Verfügung und beraten Sie gerne umfassend.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Festpreis
Der wesentliche Benefit der Rückerstattungen soll bei Ihnen liegen. Deshalb bieten wir unsere Leistungen zu festgelegten Preisstaffeln pro Annahmestelle an.
- Fristgerecht und gesetzeskonform
Wir haben alle Fristen im Blick und wissen genau, welche Meldepflicht für Sie entscheidend ist. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
- Regulatorisches Know-how
Wir kennen die Besonderheiten des Energierechts. Profitieren Sie von unserem Know-how.
- Zeitersparnis
Während Sie sich vollständig auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren, kümmern wir uns um Ihre Meldepflichten.
Rahmenbedingungen
- Für alle Unternehmen, die von Besonderen Ausgleichsregelungen oder reduzierten Umlagehöhen profitieren und die gesetzlich dazu verpflichtet sind, entsprechende Nachweise dafür zu erbringen.