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Sechs VEA-Mitglieder unter geförderten BIK-Projekten – bis zum 28. Februar können sich Unternehmen für den zweiten Förderaufruf bewerben

Jetzt startete das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK). Daran können sich Unternehmen beteiligen, die Investitionen oder Entwicklungen von CO2-armen Produktionsverfahren umsetzen wollen. Bis zum Samstag, 28.Februar, können Interessierte Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) einreichen.

Mit welchen Förderpotentialen können Unternehmen kalkulieren?
Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ adressiert den industriellen Mittelstand. Die Fördermöglichkeiten bestehen grundsätzlich ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen.

Der Aufruf des BMWE richtet sich auf das vom KEI betreute Modul 1 der BIK – ausschließlich für die Teilmodule 1und 3. Grundlage für die Förderung bildet die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission. Detaillierte Hinweise zum Antragsverfahren und mehr gibt es hier.

Für das 2. Modul der BIK ist der zweite Förderaufruf ebenfalls gestartet. Detaillierte Informationen dazu sind über den zuständigen Projektträger Jülich – PtJ zu finden.

Workshop gibt Hinweise zur Antragstellung
Am Dienstag, 27.Januar, von 10 bis 12 Uhr, findet ein Interessentenworkshop des KEI statt, um Unternehmen hilfreiche Hinweise zur Antragstellung und dem Verfahren zu geben. Weitere Informationen zur Anmeldung geht es hier.

Im ersten Förderwettbewerb 2025 der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) hat das BMWE insgesamt 38 Industrieprojekte gefördert. Darunter eine Reihe innovativer Technologien aus verschiedenen Sektoren: Zement und andere Baustoffe, Chemie, Abfallverwertung, Direkte Luftabscheidung von CO2, Papier und Zellstoff, Nahrungs- und Futtermitteln, Mineralölerzeugnissen, Asphalt, Glas, Stahl, Maschinenbau, Haushaltsgeräte sowie Kraftwagen. Insgesamt flossen Fördermittel in Höhe von 476 Millionen Euro. Die mit den Fördergeldern verbundenen Projekte lösen rund 1.054 Millionen Euro an privaten Investitionen aus.

VEA-Abteilungsleiterin Karin Friese spricht sich für das Förderprogramm aus: „Aus diesem Topf heraus fördert der Staat Projekte, die die Dekarbonisierung der Industrie voranbringen. Diese Gelder stärken die Wettbewerbsfähigkeit unseres Mittelstandes und lassen Emissionen langfristig sinken. Schon ab Februar startet das Programm seine Bewerbungsphase. Jedem Unternehmen kann ich nur ans Herz legen, sich mit der BIK auseinanderzusetzen. Gern unterstützen wir Sie auf dem Weg zu Ihrem Förderprojekt. Sprechen Sie uns an.“

Das Umsetzen von Pilotprojekten spielt eine zentrale Rolle, um die Marktfähigkeit der Technologien zu testen und deren breite Anwendung in der Industrie zu ermöglichen. Dies trägt nicht nur zum Erreichen der Klimaziele bei, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, indem es ihnen ermöglicht, frühzeitig auf zukunftsweisende Technologien zu setzen.

Diese VEA-Mitglieder erhielten 2025 eine BIK-Förderung:

  • Eisenwerk Würth GmbH
  • Martinswerk GmbH
  • Futtertrocknung Lamerdingen eG
  • TOTAL Raffinerie Mitteldeutschland GmbH
  • SKF GmbH
  • Peter Greven GmbH & Co. KG

Wo erfahre ich mehr über das Förderangebot?
Auf der Internetseite des KEI erfahren Sie weitere Details über die verschiedenen Teilmodule und das Einreichen der Skizzen. Details zum Förderprogramm gibt es zusätzlich auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Mehr über den Förderaufruf – Modul 1 (Dekarbonisierung der Industrie) erfahren Sie über die hier hinterlegte PDF. Details zum Förderaufruf – Modul 2 (Carbon Management) gibt es hier.

Hintergrund zur Förderung
Das BMWE fördert Industrieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten.

Ihre individuellen Fragen zum Förderangebot beantwortet Ihnen Ihre persönliche VEA-Beraterin oder Ihr persönlicher VEA-Berater gern. Sprechen Sie uns an.