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VEA-Stellungnahme zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Das EnEfG wird gerade novelliert und die Novelle voraussichtlich im Herbst vom Bundestag verabschiedet. Wir beobachten, dass die Unternehmen derzeit auf große wirtschaftliche und bürokratische Hemmnisse stoßen, die zum Teil kaum überwindbar erscheinen. Wir sehen auch, dass entgegen aller guten Vorsätze die bürokratische Anforderungen immer noch weiter anwachsen. Die entsprechenden Pflichten verursachen Kosten in Milliardenhöhe. Diese sind beim Mittelstand überproportional hoch. Im Grundsatz sind die Pflichten fast gleich zu denen, die ein Großkonzern erfüllen muss. Die Ressourcen des Mittelstandes sind aber ungleich geringer.

Deshalb haben wir uns mit Anmerkungen in das laufenden parlamentarischen Verfahren eingebracht:
Zu den wesentliche Punkten unserer Stellungnahme gehören:

  • Die Vorgaben aus der Energieeffizienzpolitik der EU sind für die Unternehmen derzeit so hoch, dass diese Vorgaben nicht überschritten, sondern 1:1 umgesetzt werden sollten.
  • Soweit nicht bereits vorhanden, empfehlen wir die Aufnahme von Bagatellschwellen in allen Bereichen. Das entspricht dem Pareto-Prinzip (80/20-Regel), das besagt, dass 80 Prozent der Ergebnisse oft durch 20 Prozent des Aufwands erreicht werden. Die letzten 10 bis 20 Prozent erfordern in der Praxis oft unverhältnismäßig viel Aufwand bei relativ geringem zusätzlichen Nutzen.