- Recht & Regulierung
Als Teil der MittelstandsAllianz des BVMW fordern wir, nötige Konsequenzen zu ziehen.
Vorbemerkung
Der in Deutschland zunehmende Stellenabbau und Standortschließungen machen sichtbar: Die Deindustrialisierung Deutschlands hat nicht nur begonnen, sondern sie beschleunigt sich. In mittelständischen Betrieben vollzieht sich der Wandel dabei meist unterhalb der öffentlichen Aufmerksamkeitsschwelle, er findet aber auch dort statt, wie dies die Daten der statistischen Ämter deutlich belegen. Wenn die Politik jetzt nicht gegensteuert, werden die irreparablen Schäden immer größer.
Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich wichtige Entlastungen bei den Strom- und Gaskosten auf den Weg bringen, bevor dann nach der Bundestagswahl weitere fundamentale Fragen der zukünftigen Industrie-, Klima- und Energiepolitik in Deutschland beantwortet werden müssen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, auf dem Industriegipfel am 29. Oktober 2024 folgende Maßnahmen zu beschließen:
Kurzfristig notwendige Maßnahmen
• Einen Produktionsstrompreis für die gesamte Industrie einführen
Die Strompreise für die Industrie in Deutschland sind seit Jahren nicht wettbewerbsfähig. Die Politik hat zwar in der Vergangenheit durch diverse Notfall- und Umfinanzierungsmaßnahmen nach langen Diskussionen immer wieder kleinere Entlastungen für die Industrie geschaffen. Dennoch steigen die Stromkosten in ihren verschiedenen Elementen immer weiter an und bieten den Unternehmen letztlich keine Planungssicherheit, um im internationalen Wettbewerb dauerhaft bestehen und auch investieren zu können.
Daher bedarf es jetzt der schnellstmöglichen Einführung eines Produktionsstrompreises auf einem international wettbewerbsfähigen Niveau für das gesamte produzierende Gewerbe in Deutschland. Dieser muss alle Elemente des Strompreises umfassen und auf Dauer angelegt sein.
Nur wenn die Unternehmen bei den Stromkosten eine langfristige Planungssicherheit auf wettbewerbsfähigem Niveau haben, sind sie in der Lage, auch in moderne klimafreundliche Technologien zu investieren und damit die Transformation zur Klimaneutralität umzusetzen.
• Die Netzentgelte aus dem Bundeshaushalt finanzieren
Die Netzentgelte sind bereits heute und werden in Zukunft noch stärker die wesentlichen Kostentreiber bei den Gas- und Stromkosten sein. Nachdem die Bundesregierung insbesondere bei den Stromkosten die wesentlichen Steuern und Umlagen auf die jeweiligen Mindestsätze gesenkt hat, besteht bei den Netzentgelte nunmehr die größte Notwendigkeit zur Entlastung. Die Netzentgelte tragen die Systemkosten der Energiewende sowohl beim Gas als auch beim Strom und werden in Zukunft durch den notwendigen Aus- und Umbau der Netze weiter massiv ansteigen.
Die Politik hat sich für die Energiewende entschieden, daher ist die Finanzierung der Systemkosten der Energiewende eine politische Aufgabe. Diese politische Aufgabe muss aus Steuermitteln finanziert werden, die gemäß der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler aufgebracht werden. Eine weitere Finanzierung der Netzkosten über die Netzentgelte ist wirtschaftsschädlich, sozial ungerecht und verhindert die Umstellung weg von fossilen Energien hin zu grünem Strom.
Eine Entlastung der Unternehmen bei den Netzentgelten kann zudem nicht zur Voraussetzung haben, dass die Unternehmen nur dann produzieren, wenn genug Strom im Netz ist. Die Industrie benötigt jederzeit eine sichere Versorgung mit Strom, um ihre Produkte effizient für die Kunden herstellen zu können. Eine diskontinuierliche Produktionsweise führt zu Effizienzverlusten, höherem Anlagenverschleiß, arbeitsrechtlichen und Umweltproblemen und ist nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Daher muss die Politik dafür sorgen, dass die bisherigen Netzentgeltentlastungen der Unternehmen in ihrer Wirkung erhalten bleiben, ohne dass die Unternehmen zu einer schwankenden Produktionsweise gezwungen werden, die sie nicht umsetzen können.
• Die rein nationale CO2-Bepreisung solange aussetzen, bis ein EU-weiter CO2-Emissionshandel 2 eingeführt ist
Seit Jahren belastet die rein nationale CO2-Bepreisung durch den sog. Brennstoffemissionshandel die Unternehmen in Deutschland im internationalen Wettbewerb einseitig, ohne dass es eine wirksame Entlastung der Unternehmen durch einen funktionierenden Carbon-Leakage-Schutz geben würde.
Dieser nationale Alleingang bringt nicht mehr Klimaschutz, da die Klimaschutzziele auf EU-Ebene festgelegt sind. Mehr CO2-Einsparung in Deutschland führt somit ausschließlich dazu, dass anderswo in der EU mehr CO2 ausgestoßen werden kann, solange das EU-Klimaziel insgesamt eingehalten wird.
Diese einseitige Belastung der deutschen Unternehmen muss daher solange ausgesetzt werden, bis der CO2-Emissionshandel 2 (ETS 2) wie geplant EU-weit eingeführt ist.
Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:
Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10.000 deutsche Unternehmen mit circa einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.
Der Querschnittsverband Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) vertritt zudem mehr als 4.800 Unternehmen aus allen Branchen.
Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.
Warum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf der offiziellen BfE-Seite.