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Stellungnahme zur Konsultation der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Reform von § 19 Abs. 2 StromNEV

Wir hatten hier bereits zur Konsultation der Bundesnetzagentur (BNetzA) berichtet und unseren Unternehmen empfohlen, sich selbst an der Konsultation zu beteiligen.

Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit dem Bündnis faire Energiewende eine Stellungnahme an die BNetzA gesandt.

Hintergrund ist, dass uns die Entwicklung der Netzentgelte große Sorgen bereitet. Es haben bereits in kurzer Zeit deutliche Erhöhungen der Netzentgelte stattgefunden und die weiteren Systemkosten lassen weiter steigende Netzentgelte erwarten. Die im Eckpunktepapier der BNetzA angekündigte Fortentwicklung der individuellem Netzentgelte nach § 19 II StromNEV fokussiert für zukünftige Entlastungen bei den Netzentgelten sehr stark auf verbraucherseitiges flexibles Verhalten auf die Menge an EE-Strom, die im Netz verfügbar ist. Für den energieintensiven Mittelstand weisen wir auf die technischen, rechtlichen und organisatorischen Restriktionen gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen hin. Die Unternehmen sind auf international wettbewerbsfähige Stromkosten – und damit auch Netzentgelte – angewiesen.

Wenn netzdienliches oder am Stromdargebot orientiertes Verhalten in Zukunft alleiniger Maßstab für eine Senkung der Netzentgelte sein sollte, würde die Kostenlast den Mittelstand mit voller Wucht treffen.

Wesentliche Punkte unserer Stellungnahme:

  • Strompreise inklusive der Netzentgelte haben eine sehr hohe Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Diese Bedeutung wird angesichts der Transformation hin zur klimaneutralen Produktion und des damit verbundenen Anstiegs beim Stromverbrauch noch deutlich zunehmen.
  • Der bereits erfolgte und weiterhin drohende Anstieg der Netzentgelte ist dabei schon heute ein hemmender Faktor für Investitionen, die einen geringeren Verbrauch fossiler Brennstoffe und einen Mehrverbrauch von Strom mit sich bringen. Reduktionsmöglichkeiten hingegen sind dann fördernd, wenn sie langfristig und planbar sind.
  • Zudem ist die aktuelle wirtschaftliche Lage im energieintensiven Mittelstand so angespannt, dass jede weitere Kostensteigerung eine unmittelbare Gefährdung für viele Unternehmen bedeuten würde.
  • Grundsätzlich ist schwer nachvollziehbar, warum die Regelungen der StromNEV, die eigentlich bis 2028 Geltung haben, bereits jetzt reformiert werden sollen.
  • Das Gleiche gilt für die Reihenfolge, in der sich die Reformen jetzt vollziehen sollen. Nach unserer Einschätzung wäre es sachdienlich, zunächst die Finanzierung des unbedingt notwendigen Netzausbaus zu regeln, denn daraus folgt unmittelbar auch die Kostenlast der Verbraucher. Daran anschließend wäre die angekündigte Reform der Netzentgeltsystematik sinnvoll. Die Ausnahmen von dieser Netzentgeltregel wären nach unserer Ansicht an letzter Stelle zu regeln.
  • Zumindest sollten die Übergangsregelungen, wie sie angekündigt sind, langfristig und möglichst über das Jahr 2030 hinaus ausgelegt sein, um die betroffenen Unternehmen nicht wirtschaftlich zu überfordern. Gleichzeitig könnte ein Hochlauf systemdienlicher Flexibilitätsanreize starten.

Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:

Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10.000 deutsche Unternehmen mit circa einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Der Querschnittsverband Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) vertritt zudem mehr als 4.800 Unternehmen aus allen Branchen.

Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.

Warum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf der offiziellen BfE-Seite.