- Recht & Regulierung
Entbürokratisierungskampagne Teil II
Unternehmen müssen sich also bei jedem Gesetz individuell mit den dort geltenden Grenzwerten,…
Wir hatten hier bereits zur Konsultation der Bundesnetzagentur (BNetzA) berichtet und unseren Unternehmen empfohlen, sich selbst an der Konsultation zu beteiligen.
Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit dem Bündnis faire Energiewende eine Stellungnahme an die BNetzA gesandt.
Hintergrund ist, dass uns die Entwicklung der Netzentgelte große Sorgen bereitet. Es haben bereits in kurzer Zeit deutliche Erhöhungen der Netzentgelte stattgefunden und die weiteren Systemkosten lassen weiter steigende Netzentgelte erwarten. Die im Eckpunktepapier der BNetzA angekündigte Fortentwicklung der individuellem Netzentgelte nach § 19 II StromNEV fokussiert für zukünftige Entlastungen bei den Netzentgelten sehr stark auf verbraucherseitiges flexibles Verhalten auf die Menge an EE-Strom, die im Netz verfügbar ist. Für den energieintensiven Mittelstand weisen wir auf die technischen, rechtlichen und organisatorischen Restriktionen gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen hin. Die Unternehmen sind auf international wettbewerbsfähige Stromkosten – und damit auch Netzentgelte – angewiesen.
Wenn netzdienliches oder am Stromdargebot orientiertes Verhalten in Zukunft alleiniger Maßstab für eine Senkung der Netzentgelte sein sollte, würde die Kostenlast den Mittelstand mit voller Wucht treffen.
Wesentliche Punkte unserer Stellungnahme:
Zum „Bündnis faire Energiewende“ zählen:
Die Verbände im „Bündnis faire Energiewende“ vertreten branchenübergreifend mehr als 10.000 deutsche Unternehmen mit circa einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz.
Der Querschnittsverband Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) vertritt zudem mehr als 4.800 Unternehmen aus allen Branchen.
Das Bündnis faire Energiewende ist unter der Registernummer R001663 im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen.
Warum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie auf der offiziellen BfE-Seite.