Im Rahmen der Verbändekonsultation und im Rahmen des laufenden, parlamentarischen Verfahrens setzt sich der VEA mit einer Stellungnahme für seine Mitgliedsunternehmen ein. Unsere wichtigsten Empfehlungen lesen Sie hier im Überblick:
- Falls Unternehmen kurz- oder mittelfristig in echte Transformations- und Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren wollen, sollte von kurzfristigen Effizienzmaßnahmen abgesehen werden
- Die BECV, das EnFG, das StromStG, die EnSimiMaV, das EDL-G und weitere Gesetze enthalten bereits zahlreiche Vorgaben an die Energieeffizienz und knüpfen an unterschiedlicher Seite 2 von 11 Voraussetzungen an, ohne dass das Verhältnis zueinander oder zu den neuen Vorgaben des EnEfG geklärt wird. Hier sollten einheitliche und vor allem konsistente Regelungen geschaffen werden.
- Der Unternehmensbegriff sollte definiert und nicht jeder kleine Standort zur Einführung der jeweiligen Vorgaben verpflichtet werden.
- Aufgrund des Mangels an Fachkräften und Zertifizierern sollten längere Einführungsfristen geregelt werden.
- Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte auf maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer, begrenzt auf den Zeitraum von maximal 15 Jahren abgestellt werden.
- Die Veröffentlichungspflichten von unternehmensinternen Maßnahmen sollten ersatzlos gestrichen werden, soweit Rückschlüsse auf Unternehmensverbräuche oder Produktionsprozesse gezogen werden können.
- Im Hinblick auf den schon bestehenden Pflichtenkatalog nach den §§ 8,9 EnEfG-E sollten die Pflichten nach § 16 gestrichen, mindestens aber eine Bagatellgrenze eingeführt werden.
Die vollständige Position lesen Sie in der unterhalb verlinkten PDF.
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