• Recht & Regulierung

Die VEA-Position zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der VEA zum Gesetzesentwurf zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben Stellung genommen.

Hintergrund für den Gesetzesentwurf ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 02. September 2021. Der Gerichtshof entschied, dass Deutschland die Vorgaben aus verschiedenen EU Richtlinien nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe und rügt insbesondere die fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) als nationale Regulierungsbehörde.

Um die Entscheidung des EuGH umzusetzen, werden verschiedene Verordnungsermächtigungen aus dem EnWG aufgehoben und durch Festlegungskompetenzen der nationalen Regulierungsbehörde ersetzt.

Die nachfolgenden Rechtsverordnungen werden nach Ablauf einer Übergangszeit vollständig aufgehoben.

  • Die Stromnetzentgeltverordnung soll mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft treten. Sie bildet die Grundlage für die Ermittlung der Netzkosten und enthält auch die Grundlage zur Gewährung von individuellen Netzentgelten.
  • Die Gasnetzentgeltverordnung soll mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft treten.
  • Die Stromnetzzugangsverordnung soll mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten.
  • Die Gasnetzzugangsverordnung soll nach mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft treten.

Der VEA erkennt das Umsetzungserfordernis selbstverständlich an und begrüßt insoweit auch den vorliegenden Entwurf. Wir stellen allerdings auch heraus, welch überragende Bedeutung die Netzregulierung, besonders mit Blick auf die Transformation der Unternehmen hat. Dies zeigt sich bei der notwendigen Leistungserweiterung der Stromnetzanschlüsse oder der Höhe der Netzentgelte. Die Unternehmen benötigen zu diesen Aspekten einen verlässlichen und nachhaltigen Rahmen, der auch politischer Natur ist. Neben der Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur sollte deshalb auch ein politischer, also gesetzlicher Rahmen gesetzt werden, mit dem sichergestellt wird, dass die kommende Regulierung die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele unter Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland fördert.

Außerdem: Die Bundesnetzagentur wird das Regulierungsrecht zukünftig nicht nur anwenden, sondern sich auch den Anwendungsrahmen selbst vorgeben. Gebunden ist sie dabei vor allem an europäische Richtlinien, die allerdings einen hohen Abstraktionsgrad haben. Wir empfehlen deshalb die Prüfung, ob und inwieweit ein umfassender Rechtsschutz der Unternehmen gewährleistet ist.

Die vollständige Position lesen Sie in der unterhalb verlinkten PDF.

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