Im November hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) den Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets in die Anhörung gegeben. Die Regelungen sollen die Grundlage für das Stillegen oder das Transformieren von Gasnetzen bilden.
Netzbetreiber sollen die Option erhalten, Anschlüsse zu kündigen oder Neuanschlüsse zu verweigern, wenn der Rückgang des Gasverbrauchs absehbar ist. Im Entwurf ist dabei eine Informationsfrist von zehn Jahren vorgesehen.
Unsere Stellungnahme dazu umfasst unter anderem die folgenden Punkte:
- Wir begrüßen eine möglichst pragmatische Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpakets, bei der über EU-Vorgaben hinausgehende Regelungen vermieden werden sollten.
- Vor dem Ausstieg muss der Einstieg abgeschlossen sein. Für die Unternehmen bedeutet das, dass zunächst wettbewerbsfähige und zuverlässig verfügbare Alternativtechnologien samt Energieträger einsatzbereit zur Verfügung stehen müssen, bevor kritische Infrastruktur abgebaut wird.
- Das Gleiche gilt für die Unternehmen, die auf eine stoffliche Verwendung von Erdgas angewiesen sind.
Die Energienetze sind für die Unternehmen eine notwendige Infrastruktur, auf die sie zwar angewiesen sind, auf deren Aus- und Umbau sie aber kaum Einfluss haben. Die Transformation dieser Netze sollte deshalb als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen und Energienetze zur Daseinsvorsorge gezählt und behandelt werden. Die hohen, zu erwartenden Kosten des Auf- und Umbaus sollten deshalb nicht eins zu eins auf die Unternehmen umgelegt, sondern gesenkt oder zumindest langfristig gestreckt werden.




