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Mit Transformationskonzept Förderung kassieren und von schnellen Schritten zur Klimaneutralität profitieren

Auf dem Weg zur Klimaneutralität Ihres Unternehmens gibt es unendlich viele Startoptionen. Sie stehen vor der Herausforderung, sich für Investitionen zu entscheiden und tragen die Verantwortung für deren Erfolg. Mit uns als Partner an Ihrer Seite machen Sie sich ein stückweit frei von dieser Verantwortung und erhalten Planungssicherheit zu Ihren Investitionsvorhaben. Als solider Einstieg in diese Partnerschaft kann Ihnen ein Transformationskonzept dienen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert das Erstellen von Transformationskonzepten mit bis zu 80.000,- Euro je Konzept. Die Förderung für die Transformationskonzepterstellung erfolgt auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“. Die Förderquote beträgt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten beziehungsweise 60 Prozent für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Das Fördern von Transformationskonzepten zielt darauf ab, Unternehmen beim Planen und Umsetzen der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Wichtig zu wissen: Das Transformationskonzept müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erstellt und eingereicht haben.

„Die Grundlage zur Klimaneutralität“
„Für beide Seiten bietet ein Transformationskonzept die Chance, sich optimal aufeinander einzustellen. Mit einem finalen Konzept erhalten Unternehmen die Grundlage dafür, zielorientiert auf ihre Klimaneutralität im Jahr 2045 hinzuarbeiten“, sagt die Leiterin Energieberatung Katrin Paskowski.

Und das sind die Anforderungen an ihr Transformationskonzept:

  • Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas (THG) -Emissionen beziehungsweise der THG-Bilanz Ihres Unternehmens innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • Ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den/die betrachteten Standort(e)
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW)
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur
  • Mindestziel: Reduktion der Scope 1- und 2-Emissionen um 40 Prozent innerhalb von zehn Jahren nach Antragsstellung


Zum sogenannten Scope 1 gehört die Berücksichtigung der stationären und mobilen Verbrennung aber auch Prozessemissionen und Kältemittelverluste. Unter Scope 2 fallen Strom und neben Fernwärme auch Wärme, Kälte und Dampf. Darüber hinaus gibt es noch Scope 3. Dies ist freiwillig und dazu zählen unter anderem vorgelagerte Transporte, Dienstleistungen, Abfall, Produktweiterverarbeitung sowie Produktnutzung.

Nachfolgende Kosten sind beihilfefähig:

  • Das Erstellen und das Zertifizieren einer THG-Bilanz für einen (oder mehrere) Standort(e) eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten, falls sich alle Standorte innerhalb Deutschlands befinden
  • Die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Erstellen des Transformationskonzepts inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen in Ihrem Unternehmen (Klimaschutzmanagement)
  • Mögliche weitere Kosten, bei denen Sie nachweisen können, dass diese in Zusammenhang mit der Transformationskonzepterstellung stehen. Dies betrifft auch Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung. Darunter fallen beispielsweise Unternehmen in einer Lieferkette, die gemeinsam beraten werden
  • Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für das Erstellen des Transformationskonzeptes. Es wird empfohlen, eine parallele Antragstellung in Modul 3 der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ (EEW) zu prüfen


Übrigens: Bei Bedarf übernehmen wir gern die Antragsstellung und Kommunikation mit dem BAFA für Sie. Die wichtigsten Informationen haben wir in unserem Merkblatt noch einmal für Sie zusammengefasst. Warten Sie nicht weiter ab, packen Sie diese Gelegenheit am Schopf und sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater. Wir unterstützen Sie gern.