Um den Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu senken, bereitet die Bundesregierung ein Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vor, welches konkrete Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 vorgeben soll. Das zukünftige EnEfG soll die bisherigen Pflichten aus dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) ersetzen. Das EDL-G soll dann aufgehoben werden.
Energieeffizienzziele
Die Energieeffizienzziele sollen für die Primär- wie für die Endenergie gelten. Der gesamte Endenergieverbrauch soll bis zum Jahr 2030 um mehr als 500 TWh reduziert werden. Das entspricht einer Reduzierung um rund 15 Prozent.
Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und Energieaudits für Unternehmen
- Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 10 GWh sollen verpflichtet werden, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Beispielsmaßnahmen, die als angemessen angesehen werden, könnten sein: Austausch von Beleuchtungen mit LED, Optimierung von Arbeitsabläufen und technischer Systeme, wie beispielsweise Druckluftsystemen.
- Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sollen zwar Energieaudits einführen, sie sollen aber nicht verpflichtet werden, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen.
Vermeidung und Verwendung von Abwärme
Außerdem sollen Unternehmen verpflichtet werden, Abwärme aus Produktionsprozessen zu vermeiden. Falls eine solche Vermeidung nicht möglich ist, soll die Abwärme genutzt werden, soweit dies dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht.
Zeitplan und Ausblick
Der noch vorläufige Zeitplan sieht ein Inkrafttreten im Dezember vor. Sobald es konkrete Regelungen gibt, werden wie Sie nicht nur entsprechend informieren, sondern selbstverständlich auch Ihre Interessen als mittelständische Unternehmen in der Politik vertreten.
