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Energiesteuerreform – geänderte Richtlinie soll 2023 in Kraft treten

Die tschechische Ratspräsidentschaft will noch im Dezember eine Einigung unter den 27 EU-Finanzministerinnen und -ministern zur Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie (ETD) erzielen. Das sagte der tschechische Finanzminister Zbynek Stanjura auf der Tagung des EU-Finanzministerrats (Ecofin). So hat es jetzt der energate messenger+ berichtet. Laut dem Vorschlag der EU-Kommission soll die geänderte Richtlinie 2023 in Kraft treten.

Die Energiebesteuerungs-Richtlinie für Energieerzeugnisse und Strom stammt aus dem Jahr 2003. Im Juli 2021 hatte die EU-Kommission eine Reform des Regelwerkes vorgestellt. Diese sieht neue Mindeststeuersätze von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom ab 2023 vor. Neu ist die Bemessungsgrundlage: Nicht mehr nach Volumen, sondern nach Energiegehalt soll besteuert werden. Außerdem sollen Energieerzeugnisse und Strom in Kategorien eingeteilt werden, die den Energiegehalt und die Umweltleistung berücksichtigen. So sollen die umweltschädlichsten Brennstoffe am stärksten besteuert werden. Die Mitgliedstaaten sollen diese Rangfolge auf nationaler Ebene wiederholen. Strom soll immer zu den am wenigsten besteuerten Energiequellen gehören, um seine Nutzung zu fördern, insbesondere im Verkehrssektor. Die Reform ist eine von zwölf Änderungsvorschlägen, die alle dazu dienen sollen, das Ziel von 55 Prozent weniger CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 zu erreichen.

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