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Planung und Betrieb von PV-Anlagen – diese Pflichten und Begünstigungen sollten Sie kennen!

Unter dem Titel „Stromsteuerliche Pflichten und Begünstigungen bei Planung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen“ (PV-Anlagen) gab es am 2. Juli ein besonders gefragtes VEA-Online-Seminar. Als Referenten begleiteten Stefan Ulrich, LL.M., Rechtsanwalt, von der Zollkanzlei Peterka und Wolfgang Stolte, Diplom Finanzwirt (FH), die Veranstaltung. Aus Sicht der beiden ist das Thema Eigenerzeugung aktueller und relevanter denn je für unseren Mittelstand.


Das sind aus der Perspektive von Stefan Ulrich und Wolfgang Stolte unter anderem die wichtigsten Gründe für das Thema Eigenerzeugung durch PV:

  • (Neue) Erlaubnispflichten für Eigenerzeuger im Stromsteuergesetz
  • Neue Veröffentlichungen der Generalzolldirektion (GZD)
  • Überprüfungen des Marktstammdatenregisters (MaStR) durch die Hauptzollämter
  • Gesetzliche Änderungen für Eigenversorgung im EEG 2021, 2023 und 2024 (Aktuell – Solarpaket I [zweiter Teil], 15. Mai 2024)
  • EEG-Umlage entfiel zum 1. Juli 2022
  • Die strengen Messvorschriften im EEG beziehungsweise EnFG gelten weiterhin
  • Hohe Energiekosten beim externen Bezug
  • Stromversorgung gilt in manchen Regionen nicht mehr als zu 100 Prozent sicher


Die wichtigsten Informationen aus dem Online-Seminar sehen Sie hier stichpunktartig im Überblick:

  • PV-Anlagen im besonderen Fokus der Hauptzollämter
  • Gesetzliche Grundlagen für Stromsteuerbefreiungen
  • Versorgerstatus, Steuerschuldnerschaft, Betreiber
  • Anlagenzusammenfassung von PV-Anlagen (sogenannte Verklammerung) und Bedeutung für die Stromsteuerbefreiung
  • Registrierung von PV-Anlagen im Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Aktuelle Rechtsprechung, Fachmeldungen der Generalzolldirektion
  • Amtliche Formulare für Stromsteuerbefreiungen und -entlastungen
  • Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zu Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht – Änderungen sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten
     

Wolfgang Stolte zieht aus der Veranstaltung folgende Kernbotschaft für unsere Mitglieder: „Die Eigenerzeugung von Strom durch PV rückt immer mehr in den Fokus. Eine Vielzahl von stromsteuerrechtlichen Vorschriften gilt es dabei zu beachten. Folgen Sie denen, erwartet Sie kein Ärger mit Ihrem Hauptzollamt.“

Sie möchten erfahren, was die Änderungen des Strom- und Energiesteuergesetzes ab dem 1. Januar 2025 für Ihr Unternehmen bedeuten? Dann empfehlen wir Ihnen unser hier verlinktes Online-Seminar"Novellierung des Strom- und Energiesteuerrechts: Neue Vorgaben, Pflichten und Erleichterungen für Unternehmen ab 2025". Unter anderem betrifft dies auch das Thema PV. Los geht das dreistündige Seminar am Donnerstag, 29. August, um 9 Uhr.

Sie möchten weitere Details zu den mit der Strom- und Energiesteuer verbundenen Abgaben und Umlagen für das laufende Jahr 2024 erfahren? Unser hier verlinktes Seminar "Strom-/Energiesteuern, Abgaben und Umlagen 2024: Entlastungsmöglichkeiten und aktuelle Änderungen" hilft Ihnen in diesem Kontext weiter. Auch hier gibt es Informationen zu den wichtigsten Änderungen des Strom- und Energiesteuergesetzes ab dem 1. Januar 2025. Am Donnerstag, 19. September, geht es um 9 Uhr los. Webers – Das Hotel im Ruhrturm in Essen bietet den Rahmen für das Präsenz-Seminar.