Im Bundesanzeiger erschien jetzt ein Hinweis zum zweiten vorbereitenden Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt vermeldet. Interessierte Unternehmen haben ab jetzt zwei Monate Zeit, Skizzen zu ihren Dekarbonisierungsvorhaben einzureichen und für diese einen Antrag auf Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren zu stellen.
Das vom BMWK vorbereitende Verfahren dient dazu, alle notwendigen Informationen für das sachgerechte Ausgestalten des darauffolgenden Gebotsverfahrens zu gewinnen, das Ende 2024 starten soll. Eine Teilnahme am vorbereitenden Verfahren sowie das vollständige und fristgerechte Übermitteln der angeforderten Informationen sind Voraussetzungen für eine Zulassung zum zweiten Gebotsverfahren. Das Beteiligen am Interessenbekundungsverfahren, dem ersten vorbereitenden Verfahren oder dem ersten Gebotsverfahren ersetzen die Teilnahme am zweiten vorbereitenden Verfahren nicht: Jedes Unternehmen, das am zweiten Gebotsverfahren teilnehmen möchte, muss am zweiten vorbereitenden Verfahren teilnehmen.
Ihre Informationen helfen dem BMWK beim Gestalten des Förderprogramms
Die Förderprogrammregeln gelten im Grundsatz auch für die zweite Gebotsrunde. Ob das BMWK vereinzelt Regeln anpasst (etwa im Bereich CCUS, Wasserstoff und Prozesswärme), prüfen sie aktuell. Daher möchten das Bundesministerium Industrieunternehmen dazu ermutigen, mit ihren großen Dekarbonisierungsvorhaben am vorbereitenden Verfahren teilzunehmen. Nur wenn das BMWK Ihre Vorhaben kennt, können sie das Förderprogramm passgenau ausgestalten.
Aktuell steht das Durchführen einer zweiten Runde unter Haushaltsvorbehalt. Auch bedarf das Starten einer zweiten Gebotsrunde einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Trotzdem startet das Bundesministerium das vorbereitende Verfahren jetzt, um keine Zeit für den Fall zu verlieren, dass insbesondere die Finanzierungsfrage positiv geklärt wird.
Hier erfahren Sie weitere Details zum Förderprogramm
Auf der hier verlinkten Website finden Sie alle Informationen zum Verfahrensablauf. Die bis zur Frist am Montag, 30. September, einzureichenden Unterlagen sowie eine aktualisierte Version des Handbuchs für die Klimaschutzverträge gibt es auf der Site ebenfalls.
Das BMWK weist auf ihr aktuelles Survey hin. Sie wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich rund sieben Minuten Zeit nehmen und die Umfrage bis zum Sonntag, 4. August 2024, ausfüllen könnten. Ihr Feedback hilft uns bei der passgenauen Ausgestaltung sehr! Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihre Rückmeldung strikt vertraulich behandeln werden.

Quelle: Adobe Firefly KI
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