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Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands vom BMWK

Für die Dekarbonisierung kleiner und mittelständischer Industrieunternehmen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die neue Förderrichtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Laufzeit circa 3,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf startete nach Angaben des Ministeriums in der ersten Septemberwoche.

VEA sieht BIK nur als Tropfen auf den heißen Stein
Einen Durchbruch für die Dekarbonisierung der Industrie – einem Austausch von Erdgas durch Grünstrom und Wasserstoff – sieht Eva Schreiner, VEA-Leiterin des Hauptstadtbüros, noch nicht in der neuen Förderrichtlinie. „Die BIK ist nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt sie und fügt an: „Immerhin aber, werfe das BMWK damit einen Blick auf die ‚so wichtige‘ Dekarbonisierung in der Industrie. Problematisch sei insbesondere der Fokus auf Capex, die Investitionsausgaben. Die laufenden Kosten, die Opex, nehme die Förderrichtlinie nicht auf. Auf deren Förderung seien die Unternehmen jedoch angewiesen, um zu investieren. Langfristig brauchen die Unternehmen günstige Energiepreise, um auf Wasserstoff oder Strom umzustellen. Diese werden hier nicht adressiert.“ Zudem fallen die Förderquoten Schreiner zufolge zu gering aus. Die Antragsverfahren seien hoch bürokratisch. „Kein Mittelständler wird dies allein bewältigen können.“

Das Förderprogramm füge sich in andere Klimaprogramme ein und schließe die Lücke zum Mittelstand, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Gedacht sei das Programm insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen aus der Glas-, Papier-, Keramik-, Zellstoff- und Zinkindustrie. Auch Abfallverbrenner könnten davon profitieren. Laut BMWK ist das neue Förderprogramm auf die Förderungen der Klimaschutzverträge abgestimmt – beide Förderprogramme können ihre Effekte nicht untereinander verstärken.

Die Fördermöglichkeiten der BIK starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Zwei Module
Das Programm besteht aus zwei Modulen: Das Modul „Förderung von Dekarbonisierungsprojekten“ richtet sich an Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO2-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 200 Mio. Euro pro Unternehmen. Auch Teilumstellungen seien möglich: Habe etwa eine Glasfabrik drei Wannen, könne sie mit der Förderung auch nur zwei dekarbonisieren.

Das zweite Modul fördert den Einsatz von CCU und CCS. Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO2-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig. Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Mio. Euro förderfähig, industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. Euro.

Der Blumenstrauß an Förderungen ist vielfältig. Kommen Sie auf Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater zu, um mehr über möglich staatliche Förderungen für Ihr Unternehmen zu erfahren.