Mit der Novelle im Energie- und Stromsteuerrecht erfolgen einschneidende Anpassungen im Steuerrecht und der dazugehörigen Durchführungsverordnung, die aller Voraussicht nach schon ab 01.01.2025 in Kraft treten werden. Das Bundeskabinett hat am 22.05.2024 den Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht beschlossen und das Gesetz wurde dem Bundesrat zugeleitet.
Der Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht bringt gravierende Änderungen mit sich. Darüber hinaus sind vor allem auch starke Veränderungen im Bereich der Stromerzeugung aus Erneuerbaren, Stromspeicherung, Elektromobilität sowie der dezentralen Energieversorgung vorgesehen.
In unserem Spezial-Workshop geben wir Ihnen Ende August den tagesaktuellen, kompakten Überblick, welche Änderungen in Sachen Strom-/Energiesteuer ab 2025 in Kraft treten und für SIe im Unternehmen relevant sind:
- Novelle im Strom- und Energiesteuerrecht: Inhalt, Umsetzung und Auswirkungen
- Onlineantragspflicht für die Entlastungsanträge nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG
- Wegfall der Anzeigepflicht für eine Erlaubnis als „eingeschränkter Versorger“ („kleiner Versorger“)
- Anpassungen bei Stromerzeugung aus Erneuerbaren, Speicherung, E-Mobilität/Laden
- „Anlagenverklammerung“ bei Stromerzeugungsanlagen
- Verringerung von Anzeige- und Berichtspflichten zum Zwecke des Bürokratieabbaus
- Festsetzungsverjährung / Wegfall der Antragsfristen
- Praxistipps für die korrekte Umsetzung im Unternehmen
Der Online-Workshop richtet sich sowohl an Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch Personen mit Hintergrundwissen im Bereich der energie- und stromsteuerrechtlichen Steuerentlastungen.
Nach Bestätigung der Anmeldung erhalten Sie im Vorfeld des Online-Seminars den Teilnahme-Link (inkl. Meeting-ID) sowie weitere Informationen an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse.
Die Durchführung des Online-Seminars erfolgt über ZOOM, sodass eine Teilnahme über den Browser (ohne Download o.ä.) möglich ist.
Referenten:
RA Stefan Ulrich, Zollkanzlei Peterka, Düsseldorf
Dipl. Finanzwirt Wolfgang Stolte, Düsseldorf