Am 12. Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein neues Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) eingeleitet. Ziel der Reform ist es, die Netzentgeltsystematik an die Erfordernisse der Energiewende anzupassen. Die BNetzA hat dazu im ersten Schritt ein Diskussionspapier zur Konsultation gestellt, welches Sie hier finden.
Der VEA hat sich an der Konsultation, die bis zum 30. Juni lief, mit einer Stellungnahme beteiligt
Eine unserer Leitlinien ist, dass eine Netzentgeltreform nicht auf eine bloße Umverteilung hinauslaufen sollte, sondern durch Anreize in eine höhere Netzdienlichkeit die Gesamtkosten des Netzes verringern sollte. Wir weisen auf die überragende Bedeutung der Netzentgelte für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hin und desgleichen auf die Bedeutung des Netzausbaus für die Dekarbonisierung. Zudem haben wir nochmals die Wichtigkeit der Kundenanlage herausgestellt und die möglichen Wechselwirkungen aufgezeigt, falls diese kippen sollte.
Sollten Einspeiseentgelte für Erzeuger eingeführt werden, sollten diese analog zur bestehenden Systematik der Netzentgelte für Verbraucher ausgestaltet sein. Der vorgeschlagene Baukostenzuschuss kann nur ergänzend wirken, nicht als Ersatz für eine systematische Regelung. Auch bei den Netzentgeltkomponenten sollte zusätzliche Komplexität vermieden und weiterhin nur mit zwei Preiskomponenten gearbeitet werden. Ein monatlicher Leistungspreis sollte den Unternehmen ermöglichen, netzdienlich auf Preissignale zu reagieren, ohne pönalisiert zu werden. Dynamische Netzentgelte sind grundsätzlich sinnvoll – allerdings nur, wenn sie maßvoll, freiwillig und technologieoffen mit ausreichend Vorlaufzeit eingeführt werden – und nur dort, wo echte Flexibilitätspotenziale wirtschaftlich und technisch erschließbar sind. Stromspeicher – sowohl Stand-alone als auch Behind-the-Meter – sollten grundsätzlich als zentrale Flexibilitätsoption im Energiesystem anerkannt werden. Soweit hier Netzentgelte anfallen, sollten diese netzdienliche Ansiedlungen und netzdienliches Verhalten anreizen.

Quelle: pexels
- Recht & Regulierung
VEA-Stellungnahme – Verstetigung der Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant die Änderung des Energiesteuer- und…


