Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Januar 2025 auf 2,99 EUR/MWh festgelegt. Das hat die THE jetzt in einer Pressemitteilung vermeldet. Hintergrund der Erhebung sind die Regelungen des EnWG, die insbesondere Füllstandsvorgaben für Speicher vorsehen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verschiedene Maßnahmen von THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählte insbesondere die Befüllung diverser Gasspeicher.
Die Gasspeicherumlage wird maßgeblich durch bereits erfolgte sowie prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE und durch die Höhe der umlagefähigen Menge beeinflusst. Bislang wurde die Umlage gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf SLP, RLM sowie Mengen an Grenzübergangspunkten (GÜP) und virtuellen Kopplungspunkten (VIP) erhoben. Der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht jedoch vor, dass ab dem 1. Januar 2025 die Gasspeicherumlage nur noch auf SLP- und RLM- Mengen erhoben werden soll. Davon ausgehend, dass der Gesetzgebungsprozess mit Wirkung zum 1. Januar 2025 umgesetzt wird, hat THE die GÜP- und VIP-Mengen bei der Berechnung der ab dem 1. Januar 2025 gültigen Gasspeicherumlage unberücksichtigt gelassen. Letzteres sowie der im Vergleich zu den Prognosen stärkere Rückgang der umlagefähigen Menge in der aktuellen Periode fließen in die Berechnung der neuen Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2025 ein. Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Juli 2025.
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