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So erhalten Sie große Teile der KWK-Umlage und der Offshore-Netzumlage zurück

Ihr Lieferant stellt Ihnen zu Ihren Stromabnahmestellen Ihres Unternehmens die KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage in Rechnung. Verbraucht Ihr Unternehmen mehr als eine Gigawattstunde Strom je Abnahmestelle im Jahr, kann für Ihr Unternehmen das Entlasten gemäß Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) interessant sein – die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung (BesAR).

Berücksichtigen Sie, dass für die erste Gigawattstunde der Selbstbehalt gilt. Nur Strommengen die über dieser Schwelle liegen, sind in diesem Fall beihilferelevant. Bei „stromintensiven“ Unternehmen, die einer Branche nach Anlage 2 Liste 1 zuzuordnen sind, begrenzt der Gesetzgeber die Umlagen auf 15 Prozent und bei Unternehmen, die einer Branche nach Anlage 2 Liste 2 zuzuordnen sind, auf 25 Prozent.

Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen für Unternehmen wie ein bereits eingeführtes Energiemanagementsystem oder den Nachweis über ökologische Gegenleistungen. Diese Nachweise sind jährlich zu erbringen und mit mehreren Optionen verbunden. Details erfahren Sie im hier verlinkten Beitrag.

So helfen wir Ihnen auf dem Weg zur Entlastung

  • Prüfen Ihrer Branchenzugehörigkeit
  • Ermitteln Ihrer entlastungsfähigen Strommenge
  • Prognose der zu erwartenden Entlastungen
  • Prüfen der antragsrelevanten Nachweise
  • Erfassen Ihrer Stromrechnungen
  • Abfrage Ihrer Drittbelieferungsmengen
  • Prüfen der Nachweise zu Energiemanagementsystemen und Energieeffizienz
  • Registrieren Ihres Unternehmens im BAFA-Portal
  • Eingabe Ihrer Daten im Portal
  • Fristgerechte Abgabe Ihres Antrags gemäß EnFG beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA)
     

Melden privilegierter Verbrauchsmenge an den Übertragungsnetzbetreiber zum 31. Mai 2025
„Wenn Sie sich die Umlagenreduzierung aus 2024 sichern wollen, müssen Sie bis zum 31. Mai Ihren Übertragungsnetzbetreiber die Stromverbrauchsmengen zu all Ihren Stromabnahmestellen melden, die gemäß EnFG privilegiert sind“, sagt VEA-Leiter Steuern und Regulatorisches Alexander Strangfeld. Ihren Antrag zur Umlagenreduzierung für das Kalenderjahr 2026 hingegen müssen Sie bis zum 30. Juni 2025 einreichen. Weitere Details zur Entlastung gemäß EnFG erfahren Sie auf unserer Homepage. Diese beiden und viele weitere Fristen rund um Energie finden Sie in unserem VEA-Energie-Fristenkalender 2025.

In unserem Online-Seminar „Erbringung und Nachweis ökologischer Gegenleistungen für Privilegierungen (BesAR, BECV, SPK, Steuern)“ bringen Ihnen unsere Expertinnen und Experten sowie die von Ritter Gent Collegen (RGC) zum Thema auf den neuesten Stand. In der Halbtagsschulung geben wir Ihnen darüber hinaus einen Überblick darüber, wie Sie Ökologische Gegenleistungen für welche Privilegierung fristgerecht erbringen und nachweisen. Los geht es am Donnerstag, 3. April, um 9 Uhr. Weitere Details zu unserer Veranstaltung erfahren Sie auf unserer Homepage. Möchten Sie kurzfristig tiefer in das Thema einsteigen? Dann empfehlen wir Ihnen unsere gleichnamige Veranstaltung am Mittwoch, 19. Februar. Das Online-Seminar beginnt um 9:30 Uhr.

Mit der Herausforderung, bei der Strompreiszusammensetzung den Überblick zu behalten, lassen wir Sie nicht allein. Wir schaffen für Sie Transparenz und helfen Ihnen beim Beantragen der Beihilfe. Wenden Sie sich zum Thema an Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater.