Die Novelle zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) trat Anfang Mai in Kraft. So vermeldete es das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). In diesem Zusammenhang erweiterte das BAFA das bestehende Förderangebot der EEW, zudem optimierten sie es für Kleinst- und Kleinunternehmen um ein zusätzliches Modul.
VEA-Energieeffizienzberater Philipp Schicktanz sieht in der Novelle Chancen für den Mittelstand: „Zu Zeiten steigender Energiepreise sind Investitionen in effiziente Technologien und erneuerbare Energien wichtiger denn je. Durch die Bundesförderung EEW unterstützt der Staat Sie bei diesen Maßnahmen finanziell. Wir helfen Ihnen gern auf dem Weg durch den Förderdschungel.“
Je Förderung differenziert das BAFA nach der Unternehmensgröße:
- Große Unternehmen – mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Mio Euro Jahresumsatz oder mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme
- Mittlere Unternehmen – weniger als 250 Mitarbeitende, zwischen 10 Mio. EUR und 50 Mio. Euro Umsatz oder zwischen 10 Mio. EUR und 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme
- Klein- und Kleinstunternehmen – weniger als 50 Mitarbeitende, weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder weniger als 10 Mio. Euro Jahresbilanzsumme
Das BAFA unterscheidet bei der Förderung nach sechs Modulen:
- Modul 1 bezieht sich auf Querschnittstechnologien
- Je nach Vorhaben erhalten Unternehmen maximal 200.000 Euro Förderung. Im Falle von großen Unternehmen (GU) maximal 30 Prozent der Vorhabenkosten, bei mittleren Unternehmen (MU) maximal 40 Prozent, für Klein- und Kleinstunternehmen (KKU) gibt es bis 50 Prozent der Vorhabenkosten erstattet.
- Modul 2 bezieht sich auf Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Maximal 15 Mio. Euro Förderung je Vorhaben; GU maximal 45 Prozent der Vorhabenkosten; MU maximal 55 Prozent; KKU maximal 65 Prozent.
- Modul 3 bezieht sich auf MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Maximal 15 Mio. Euro Förderung je Vorhaben; GU maximal 30 Prozent der Vorhabenkosten; MU maximal 40 Prozent; KKU maximal 50 Prozent.
- Modul 4 bezieht sich auf energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Dieses Modul ist technologieoffen.
- Maximal 15 Mio. Euro Förderung je Vorhaben; GU maximal 30 Prozent der Vorhabenkosten; MU maximal 40 Prozent; KKU maximal 50 Prozent.
- In diesem Modul muss ein Energie-Einsparkonzept erstellt werden, in dem die jährliche CO2-Einsparung (CO2-Faktoren vorgegeben) durch die Investition berechnet wird; Die Förderhöhe für die Einsparung beträgt 500,- Euro für GU, 900,- Euro für MU und 1.200,- Euro je Tonne jährlicher CO2-Einsparung für KKU.
- Modul 5 bezieht sich ausschließlich auf Transformationskonzepte
- Die Förderung beträgt maximal 50.000 Euro Förderung je Konzept mit einer Förderquote von 40 Prozent für GU, 50 Prozent für MU und 60 Prozent für KKU.
- Für Unternehmen, die an einem zugelassenen Klimaschutz-Netzwerk wie unseren Regionalen Netzwerken für Energieeffizienz und Klimaschutz (REGINEE) teilnehmen, erhöht sich die Fördersumme auf 80.000 Euro und die Förderquote um jeweils 10 Prozent.
- Modul 6 bezieht sich auf das Elektrifizieren von KKU
- Maximal 200.000 Euro Förderung je Vorhaben; gibt es nur für KKU; maximal 33 Prozent.
Die Förderung gewährt die jeweilige Institution entweder im Zuge der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder der De-Minimis-Beihilfen. Vorsicht: Sie dürfen bei den De-Minimis-Beihilfen maximal 200.000 Euro in den letzten drei Jahren geltend machen.
Weitere Details erfahren Sie im offiziellen Merkblatt der BAFA. Ihre Anträge können Sie online über das BAFA-Online-Portal stellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anträge immer vor dem Umsetzungsbeginn Ihres Vorhabens zu stellen sind. Bei Anträgen bis zum 31. Dezember 2023 ist der Umsetzungsbeginn nach der Antragsstellung auf eigenes Risiko möglich und bei Anträgen ab 01. Januar 2024 muss der Umsetzungsbeginn zwingend nach dem Zuwendungsbescheid erfolgen.
Die Förderbedingungen sind im Detail sehr komplex. Der VEA unterstützt Sie gern beim Beantragen von Fördermitteln. Sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.