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15.08.2022
Rechtssicher profitieren

Höhe der Gasbeschaffungsumlage ab Oktober 2022 zunächst bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde

Die Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortliche für das gesamtdeutsche Marktgebiet hat heute die Höhe der Gasbeschaffungsumlage veröffentlicht. Diese wird für alle Verbraucher zunächst bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde oder 24,19 EUR pro Megawattstunde liegen.

Die Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortliche für das gesamtdeutsche Marktgebiet hat heute die Höhe der Gasbeschaffungsumlage veröffentlicht. Diese wird für alle Verbraucher zunächst bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde oder 24,19 EUR pro Megawattstunde liegen. Die Umlage ist bis zum 1. April 2024 befristet und kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Die Bundesnetzagentur begleitet die Umsetzung der Gasumlage.

Fällig wird die Umlage auf alle täglich aus einem Bilanzkreis physisch ausgespeisten Gasmengen für Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und für Entnahmestellen mit Standardlastprofilen (SLP).

Hintergrund der Einführung der Gasbeschaffungsumlage ist die von der Bundesregierung erlassene und am 9. August 2022 in Kraft getretene Verordnung nach §26 Energiesicherungsgesetz über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung). Hiernach haben die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich eines Teiles der Mehrkosten der Ersatzbeschaffungen, sofern die Gasbezugsverträge vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sind.

Die Pressemitteilung der THE finden Sie hier.

Die Veröffentlichung der Bilanzierungsumlagen, der Konvertierungsumlage, des Konvertierungsentgelts, des VHP-Entgelts sowie die Veröffentlichung der ebenfalls erstmalig erhobenen Gasspeicherumlage erfolgt nach dieser Pressemitteilung spätestens sechs Wochen vor Beginn des Geltungszeitraumes.

Der VEA warnt hier vor weiteren Preis-Explosionen aufgrund der geplanten Gas-Umlagen. Es ist absolut richtig, auch die Gasversorger im Krisenfall zu schützen und ebenso, bei diesem Schutz möglichst weit oben in der Lieferkaskade anzusetzen. In unserer Stellungnahme fordern wir allerdings eine Abstützung der wirtschaftlichen Risiken der Gasimporteure durch eine direkte finanzielle Unterstützung durch den Staat. Denn eine weitere drastische Erhöhung der Gaspreise hätte unabsehbare wirtschaftliche Folgen für gasverbrauchende Unternehmen. Denn die Gaspreise haben sich bereits vervielfacht und steigen jetzt noch weiter an.

Diese Position werden wir weiter verfolgen und Sie zu diesem wichtigen Thema auf dem Laufenden halten.

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

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