• Recht & Regulierung

Stellungnahme des VEA zum Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

Vor dem Hintergrund des Krieges Russlands gegen die Ukraine hat die Bundesregierung eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes 1975 (EnSiG) auf den Weg gebracht. Mit der geplanten Reform sollen neue Regelungen für den Fall einer Energiekrise gelten.

Nach dem Entwurf können Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Dies dann, wenn sie ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. Als letztes Mittel wären sogar Enteignungen möglich.

Regelung für Preisanpassungen
Vorgesehen ist außerdem eine Regelung zur Preisanpassung. Danach könnten Energieunternehmen im Fall einer Gaskrise die Preise für Gas anheben. Voraussetzung für Preisanpassungen wäre eine erhebliche Verminderung der Gasimporte, die durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgestellt werden müsste. Alle hiervon betroffenen Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette hätten dann das Recht, ihre Gaspreise auf ein angemessenes Niveau anzupassen.

Dazu und zu einigen anderen Punkten hat der VEA Stellung genommen. Das Wichtigste aus der Stellungnahme in Kürze:

  • VEA erkennt ausdrücklich an, dass der Gesetzgeber aufgrund des dramatischen Krieges gegen die Ukraine vor sehr großen Herausforderungen steht und viele energierechtliche Vorschriften in großer Eile und unter großem Einsatz ändert.
  • Ein fuel-switch zur Entlastung der Gasverbrauchssituation sollte möglichst einfach ermöglicht werden.
  • Das Prinzip der Datensparsamkeit und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sollten auch im Krisenfall gelten.
  • Das Preisanpassungsrecht in § 24 Abs. 1 sollte gestrichen und die wirtschaftlichen Risiken der Gasimporteure durch eine direkte finanzielle Unterstützung durch den Staat abgestützt werden. Dabei sollte auf eine europäische Lösung hingewirkt werden.
  • Hilfsweise sollten die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für eine Preisanpassung konkretisiert und die Rückkehr in den ursprünglichen Vertragszustand geregelt werden.

Die Regelungen sollen jetzt sehr kurzfristig durch den Bundestag beschlossen werden. Die erste Lesung fand bereits am 29. April 2022 statt. Die Ausschussberatung und die zweite und dritte Lesung sind bereits für die 19. Kalenderwoche geplant.

Die Stellungnahme gibt es bei uns als PDF.