Um was geht es?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, um die Mehrkosten, die in Stromnetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen, fairer zu verteilen. Hintergrund ist, dass die Netzkosten, die durch einen verstärkten Ausbau von EE-Anlagen in besonders wind- und sonnenreichen Regionen entstehen, bisher von den Netzkunden des jeweiligen regionalen Verteilnetzbetreibers bezahlt werden. Der Vorschlag der BNetzA bezieht sich alleine auf die Mehrkosten des Erneuerbaren-Ausbaus, nicht auf die grundlegende Netzentgeltsystematik und auch nicht auf andere Gründe, die sehr unterschiedliche Netzentgelte verursachen.
Ab wann sollen die Eckpunkte umgesetzt werden?
Die neue Berechnungsmethodik soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 greifen.
Methodik auf Netzbetreiberseite
Aktuell könnten 17 Netzbetreiber EE-Zusatzkosten geltend machen. Die größten Entlastungen würden auf Netzgebiete in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern entfallen. Dort würden die Netzentgelte entsprechend sinken. Grundlage für die Berechnung soll eine „Erneuerbare-Energien-Kennzahl“ (EKZ) werden, die auf dem Verhältnis von installierter Erneuerbaren-Leistung und der Jahreshöchstlast im Netz beruht.
Methodik auf Letztverbraucherseite
Auf Seiten der Letztverbraucher soll auf den Wälzungs-Mechanismus der § 19 StromNEV Umlage zurück gegriffen werden. Diese dient aktuell bereits dazu, entgangene Erlöse der Netzbetreiber auszugleichen, wenn einzelne Letztverbraucher ein reduziertes Netzentgelt aufgrund einer hohen Bandlast (7000 h Regel) oder aufgrund einer atypischen Netznutzung (Atypik) zahlen. Nach aktuellen (und vorläufigen) Berechnungen würde die § 19 StromNEV Umlage von 0,4 Cent pro Kilowattstunde auf 0,64 Cent pro Kilowattstunde steigen.
Zum Zeitplan
Zum Eckpunktepapier können alle betroffenen und interessierten Kreis bis zum 31. Januar 2024 Stellung nehmen. Danach soll ein Vorschlag der BNetzA für die eigentliche Festlegung kommen, die dann wiederum konsultiert wird. Die endgültige Festlegung wird derzeit für das 3. Quartal in 2024 erwartet.
Vorläufige Einschätzung
Es wird Gewinner und Verlierer auf Seiten der letztverrauchenden Unternehmen geben. Insgesamt dürften die Verwerfungen aber überschaubar bleiben. Erste Stimmen begrüßen das Eckpunktepapier als ersten Schritt in die richtige Richtung. Der Vorschlag sei aber nur die drittbeste Lösung – die zweitbeste sei, alle durch den Ausbau der erneuerbaren Energien entstehenden Netzkosten vollständig gleichmäßig auf die Stromnetzkunden zu verteilen. Vereinzelt wird als konsequenteste Lösung die vollständige Homogenisierung der Verteilnetzentgelte gefordert.
Im Netz finden Sie das Eckpunktepapier und die FAQ der BNetzA unter dem hinterlegten Link.
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