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Überblick über die Kernpunkte für den Etat 2024

Was bedeutet die Einigung zum Haushalt 2024 für die Unternehmen?
Nach langem Hin und Her einigten sich die Regierungsspitzen auf einen Haushalt für das kommende Jahr. Die Regierung will die Schuldenbremse in 2024 nicht aussetzen, sondern die Lücken maßgeblich durch Kürzungen und Einsparungen – insbesondere durch einen Abbau von klimaschädlichen Subventionen – finanzieren. Im Klima- und Transformationsfonds (KTF) sinken die Mittel für die kommenden Jahre deutlich.

Bei VEA-Geschäftsführer Christian Otto stoßen die Ergebnisse nur bedingt auf Zustimmung: „Dass die Stromsteuer abgesenkt wird, begrüßen wir ausdrücklich. Als sehr kritisch sehen wir allerdings, dass die Erhöhung bei den Netzentgelten dazu führen wird, dass die Strompreise bei vielen Unternehmen steigen werden. Im Hinblick auf eine Transformation weg von den Fossilen und hin zu einer Elektrifizierung ist das mehr als kritisch zu sehen. Der Energieträger, der politisch eigentlich gewollt ist, sollte deutlich wettbewerbsfähiger, nicht teurer werden."

Nach unserer vorläufigen Bewertung wird der neue Haushalt insbesondere die folgenden Themen betreffen:

Kein staatlicher Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten
Ursprünglich war für 2024 ein Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten in einer Gesamthöhe von 5,5 Milliarden Euro geplant. Dieser Zuschuss soll nun nicht kommen. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) planen für 2024 nun, ihre Entgelte auf ca. das Doppelte und damit auf durchschnittlich 6,43 Cent pro kWh zu steigern.

Nationaler CO2-Preis soll schneller steigen
Der CO2-Preis im nationalen Emissionshandel nach dem BEHG soll schneller steigen, als bisher vorgesehen. In 2024 soll der Preis auf 45 Euro pro Tonne CO2 anstatt auf die bisher vorgesehenen 40 Euro steigen und in 2025 dann auf 55 Euro anstatt der bisher vorgesehenen 45 Euro. Für Gas würde dies einen CO2-Preis in Höhe von 0,8163 Cent pro kWh für das Jahr 2024 bedeuten. Aktuell liegt der Preis bei 35 Euro pro Tonne CO2 und damit bei 0,6349 Cent pro kWh.

Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz
Die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf den zulässigen EU-Minimumsatz von 0,05 ct/KWh ist weiterhin geplant.  Diese Entlastung soll den Wegfall des Spitzenausgleichs in der Stromsteuer kompensieren. Das gilt allerdings nicht für den Spitzenausgleich bei der Energiesteuer. Hier ist wohl nach wie vor geplant, diesen ersatzlos auslaufen zu lassen.

Strompreiskompensation
Die versprochene Verlängerung und Ausweitung der Strompreiskompensation für energieintensive Unternehmen soll weiterhin kommen. Diese kann aber nur von einer kleinen Anzahl von Unternehmen in Anspruch genommen werden. 

Zum Zeitplan
Die Haushaltsausschüsse und die Fraktionen im Bundestag werden diese Pläne jetzt beraten. Falls dabei nicht noch einmal Grundsatzdiskussionen aufkommen, ist ein Haushaltsbeschluss des Bundestages im Januar zu erwarten. Für eine verbindliche Regelung noch in diesem Jahr reicht die Zeit nicht mehr aus.

Unsere Bewertung
Positiv ist die weiterhin geplante Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz für die produzierenden Unternehmen. Allerdings stellt die Maßnahme im Wesentlichen eine Kompensation des Wegfalls des Spitzenausgleichs und damit lediglich einen Erhält des Status Quo dar. Im Übrigen werden vermutlich sowohl die Strom- wie auch die Brennstoffpreise für viele Unternehmen steigen. Ein echtes Investitionssignal in die die Transformation steht also weiterhin aus.