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Bis 1. Januar 2025: Gesetzgeber fordert detaillierte Abwärme-Meldung

Sie und Ihre Unternehmen sollen gemäß Energieeffizenzgesetz (EnEfG) ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh unter anderem Ihre Abwärmedaten erfassen und veröffentlichen. Dafür melden Sie Ihre Daten über eine Abwärme-Plattform nach § 20 Abs. 4 EnEfG der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE).

Bei der jährlichen Abwärmedaten-Meldung können wir zu diesen Schritten Ihr Partner sein:

  • Wir registrieren Ihr Unternehmen bei der Plattform für Abwärme der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE)
  • Das Melden der Angaben gemäß § 17 - Energieeffizienzgesetz (EnEfG) übernehmen wir für Sie
  • Zu den Angaben gehören beispielsweise alle verbrauchsrelevanten Informationen wie Netzzugangsbedingungen, Lastgänge und Energielieferverträge, die wir von Ihren Netzbetreibern beziehungsweise Lieferanten einholen
  • Im engen Austausch mit Ihnen ermitteln wir die für Ihr Unternehmen meldepflichtigen Daten und aktualisieren sie

Mit dem Start der Abwärmeplattform im April 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die erstmalige Frist zum Übermitteln von Informationen auf den 1. Januar 2025 verschoben.

In unserer Online-Schulung "Praxis-Workshop Abwärme: Pflichten nach EnEfG, Meldungen auf der Plattform und Fallbeispiele" geben wir Ihnen einen Überblick zu den Anforderungen, welche zum Thema Abwärme aus dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) für Ihr Unternehmen entstehen. Am Mittwoch, 30. Oktober, geht das zweistündige Seminar um 10 Uhr los.

Erkunden Sie sich gern bei Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater, um mehr über unser Dienstleistungsangebot zur Meldung Ihrer Abwärmedaten zu erfahren.