• Effizienz

Plattform für Abwärme geht online - Frist für die Datenmeldung nochmals verlängert

Die Plattform für Abwärme ist seit dem 15. April online und über diesen Link gelangen Sie zur Registrierung und zum LogIn. Die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) steht Nutzern ab sofort zur Registrierung und Dateneintragung bereit. Der Gesetzgeber hat zudem die Frist für die erstmalige Datenmeldung bis zum 1. Januar 2025 verlängert. Darüber hat das BAFA jetzt informiert.

Die beim BAFA beheimatete Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat ein Merkblatt zur Plattform für Abwärme veröffentlicht - wir haben darüber berichtet. Das Merkblatt fasst die konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen genauer zusammen. 

Hintergrund zur neuen Plattform
Zum 18. November 2023 trat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft. Das Gesetz sieht das Schaffen einer Plattform für Abwärme vor. Dafür werden Daten über Abwärme von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für potentielle Abnehmer von Abwärme vor Ort sichtbar gemacht. Verantwortlich für Aufbau und Betrieb der Plattform für Abwärme ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA. Die Daten sollen Interessenten wie Fernwärmeversorger oder Unternehmen mit Wärmebedarf dabei unterstützen, eine erste Einschätzung zu vorhandenen Abwärmepotentialen zu erhalten und den bilateralen Informationsaustausch anzuregen. Die Plattform erleichtert den Kontakt zwischen potentiellen Wärmelieferanten und -versorgern.

Kennen Sie die Abwärmepotentiale Ihres Unternehmens? Dann sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.