Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat zur Umsetzung des angekündigten Industriestrompreises eine entsprechende Förderrichtlinie für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 entworfen.
Vorgesehen ist, dass die Unternehmen für den Erhalt der Beihilfe Gegenleistungen in Form von Investitionen erbringen müssen, die zum grünen Wandel und mittel- bis langfristig zur Senkung der Kosten des Energiesystems beitragen. Konkret müssen mindestens 50 Prozent des erhaltenen Beihilfebetrags in neue oder modernisierte Anlagen investiert werden, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe in die Höhe zu treiben. Alle vom europäischen Beihilferecht nicht abschließend aufgelisteten Gegenleistungsoptionen sollen den beihilfeberechtigten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden:
- Entwicklung von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie
- Energiespeicherlösungen
- Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität
- Verbesserungen der Energieeffizienz, die sich auf den Strombedarf auswirken
- die Entwicklung von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem oder kohlenstoffarmen Wassersoff
- auf Elektrifizierung ausgerichtete Investitionen
Das BMWE will den Unternehmen weitere Gegenleistungsoptionen anbieten, soweit diese im Einklang mit den europäischen Vorgaben des CISAF stehen und hatte deshalb um Übermittlung weiterer Vorschläge gebeten.
Der VEA hat an der Konsultation teilgenommen und unter anderem die folgenden Vorschläge an das BMWE gesandt:
- Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung zum Industriestrompreis, da wettbewerbsfähige Strompreise eine entscheidende Grundlage für die Sicherung des Standorts und die industrielle Dekarbonisierung bieten. Allerdings umfasst die aktuelle Ausgestaltung nur Branchen, die bereits einen hohen Strombedarf haben. Unternehmen aus Branchen, die ihre Prozesswärme noch überwiegend fossil herstellen, werden dadurch ausgeschlossen. Damit wird das Momentum für die Dekarbonisierung über eine direkte Elektrifizierung in diesen Bereichen verpasst.
- Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oft nur über begrenzte zeitliche und finanzielle Ressourcen, um Gegenleistungen umzusetzen. Besonders bei größeren Initiativen ist eine Kooperation mit anderen Unternehmen erforderlich, was zeitintensiv ist. Daher sollten die Umsetzungszeiträume für diese Projekte verlängert werden.
- Um einen Investitionsstau zu vermeiden, der die industrielle Transformation ausbremst und dem Standort schadet, braucht es einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Maßnahmenbeginn nicht wegen noch ausstehender Antragsstellung vertagt wird.
- Wichtig ist eine praxisorientierte und kostengünstige Prüfung der Umsetzung. Eine stichprobenartige Kontrolle, beispielsweise nach Zufallsprinzip, könnte hier eine sinnvolle Lösung darstellen. Aktuell ist es häufig so, dass bereits der Aufwand für die Beantragung von Beihilfen bis zu 50 Prozent der erhaltenen Beihilfe ausmacht.
Unter dem Stichwort Bürokratieabbau stehen wir für einen pragmatischen Umgang mit Drittstrommengen ein. Wir empfehlen deshalb, auch die ausgelagerte Produktion von Sekundärenergien und Medien in einer Kundenanlage anrechnungs- und förderfähig zu kennzeichnen. Zudem sollten Stromverbräuche Dritter, bis 100.000 kWh als Bagatellfall gelten. Wir plädieren dafür, dass Stromverbräuche von Dritten auf einem Betriebsgelände bis kumuliert 100.000 kWh oder bis 10.000 kWh je Dritten als Selbstverbrauch des weiterleitenden Unternehmens gelten.


