Das Senken der Energiepreise für die Wirtschaft hebt Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche als ein zentrales Anliegen hervor. Nachdem die Bundesregierung erste Maßnahmen wie die Subvention der Netzentgelte für 2026, die Verstetigung der Stromsteuersenkung für Industrie und Forstwirtschaft sowie das Abschaffen der Gasspeicherumlage angestoßen hat, sollen nun Änderungen bei der Strompreiskompensation (SPK) und das Einführen eines Industriestrompreises folgen.
So soll der Industriestrompreis aussehen
Das Einführen eines Industriestrompreises bedarf einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission. Ministerin Reiche hat sich in der vergangenen Woche mit den Verhandlern in Brüssel geeinigt und kann nun zum 1. Januar 2026 einen bis Ende 2028 laufenden Industriestrompreis von 5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) einführen – dies hat der Koalitionsausschuss am vergangenen Donnerstag beschlossen. Dabei soll der Bund für rund 2.000 energieintensive Unternehmen, die auf der sogenannten KUEBLL-Liste stehen, die Differenz zum Marktpreis übernehmen. Der Staat setzt die Subvention mit den Haushaltsmitteln des Jahres 2027 rückwirkend ein.
Bereits im Juni 2025 hat die EU-Kommission mit dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) die Grundlage für einen Industriestrompreis geschaffen. Demnach darf eine solche Subvention maximal 50 Prozent des Großhandelsstrompreises umfassen. Außerdem ist die Förderung über den Industriestrompreis auf drei Jahre begrenzt und soll bis spätestens Ende 2030 auslaufen. Hier reihen sich die fünf Cent je Kilowattstunde ein: Dieser Betrag ist missverständlich. Denn die Entlastung auf fünf Cent darf laut EU-Beihilferahmen nur für die Hälfte des Strombezugs gewährt werden. Hinzu kommt, dass Unternehmen die Hälfte der gewährten Subventionen in die „nachhaltige Unternehmenstransformation“ stecken müssen. Das Geld steht also nicht zur Verfügung, um kurzfristig die Kosten zu drücken.
Den Industriestrompreis können aufgrund des EU-Doppelförderungsverbots voraussichtlich nur Unternehmen in Anspruch nehmen, die nicht bereits von der Strompreiskompensation (SPK) profitieren. Die Bundesregierung hat daher angekündigt, sich für eine Anpassung des EU-Beihilferechts einzusetzen, um die Option der Doppelförderung durch Industriestrompreis und Strompreiskompensation zu schaffen.
Unsere Einordnung zum Industriestrompreis
Aus der Sicht des VEA ist das Anbinden einer Strompreisentlastung an die KUEBLL-Liste ein echter Webfehler, da so nur Wirtschaftszweige von einem Industriestrompreis profitieren können, die bereits stromintensiv sind. Wirtschaftszweige, die ihre Prozesswärme heute noch mit Gas oder anderen fossilen Brennstoffen produzieren und erst im Zuge einer Elektrifizierung stromintensiv würden, werden nach aktuellem Stand ausgeschlossen. Wir empfehlen deshalb einen Dekarbonisierungsstrompreis, der die Transformation der Industrie fördert. Voraussetzung und Gegenleistung wäre die Dekarbonisierung der Prozesswärme.
Daneben könnte ein Industriestrompreis eingeführt werden, der die Wettbewerbsfähigkeit bereits stromintensiver Unternehmen im Fokus hat und bei dem auf die KUEBLL-Liste referenziert wird.

Quelle: pexels
- Recht & Regulierung
VEA-Position zum Industriestrompreis und Ausgestaltung der Gegenleistungsoptionen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat zur Umsetzung des angekündigten…


