• Recht & Regulierung

Meldung selbstverbrauchter Strommengen beim Netzbetreiber – Deadline 31. März

Die Zeit für unsere Mitglieder läuft. Zumindest für die Unternehmen sowie Institutionen, die gern die Privilegierung im Zusammenhang mit der § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) -Umlage für 2022 nutzen wollen. Die Meldung hat einen finanziellen Vorteil pro Abnahmestelle von 0,387 Ct./kWh für alle Kilowattstunde über einen Selbstverbrauch über 1 Millionen kWh im Kalenderjahr 2022 hinaus.

Bis zum 31. März haben Sie Zeit sich beim zuständigen Netzbetreiber zu melden. Dabei sind formlos die aus dem Netz bezogenen selbstverbrauchten Strommengen sowie die an andere Letztverbraucher weitergeleiteten Strommengen anzuzeigen. Das Abgrenzen der Strommengen muss für das Melden mess- und eichrechtskonform erfolgen.

Ihnen fehlt die Transparenz bei den Rechnungen zu Ihren Energielieferverträgen? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr Berater schafft Ihnen einen detaillierten Überblick.