• Recht & Regulierung

VEA-Fristenkalender Energiepreisbremsen (StromPBG und EWPBG)

Das Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) – beide Gesetze haben den Zweck, Letztverbraucher hinsichtlich steigender Strom-, Wärme- und Erdgaskosten zu entlasten. Damit Sie als Unternehmen mögliche Entlastungsbeiträge erhalten können, sind Ihrerseits zahlreiche Fristen einzuhalten. Die Tabelle unterhalb gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Fristen Sie unter der Berücksichtigung Ihrer jeweiligen Rolle einzuhalten haben. Darüber hinaus schlüsselt die Übersicht auf, auf welcher rechtlichen Grundlage (R-Grdl.) welche Maßnahme zu ergreifen ist und an wen das umgesetzte „To-Do“ zu adressieren ist.

Nr.

Datum

R-Grdl.

Rolle

To-Do

Adressat

1

Unverzüglich

StromPBG, EWPBG

Entlastungsberechtigtes Unternehmen

Mitteilung Ausschlussgründe (Russlandsanktionen, der Erzeugung, Entnahmestelle zur Umwandlung oder Verteilung von Energie + Entlastung > 2 Mio.)

EltVU/Lieferant

2

Unverzüglich

EWPBG

Entlastungsberechtigtes Unternehmen Erdgas/Wärme für „kleine“ RLM- Entnahmestellen bis 1,5 GWh/Jahr

Mitteilung Berechtigung Gaspreisbremse (sofern nicht im Rahmen der Dezember-Soforthilfe mitgeteilt)

Lieferant

3

Unverzüglich nach Kenntnis

StromPBG, EWPBG

Entlastungsberechtigtes Unternehmen bei Entlastungsumme (U-Verbund) > 2 Mio. €

Entlastungsumme (U-Verbund) > 2 Mio. € (Lieferant + Prüfbehörde) + Liste verbundener Unternehmen und Netzentnahmestellen, EltVU, Lieferanten und Entlastungen etc. (nur Prüfbehörde)

EltVU/Lieferant + Prüfbehörde

bei Sonstigen Letztverbrauchern von Strom (ohne Belieferung durch EltVU) i.S.d. § 7 StromPBG: Übertragungsnetzbetreiber + Prüfbehörde

4

Unverzüglich

EWPBG

Lieferant

Übermittlung erhaltener Selbsterklärungen des Letztverbrauchers/Kunden nach § 22 EWPBG an Beauftragen (PwC) zur Weiterleitung an die Prüfbehörde

Beauftragter (PWC)

5

Unverzüglich

StromPBG

EltVU

Veröffentlichung von Informationen auf Internetseite über Entlastungen + Hinweis zu kostenminderndem Nutzen von Energieeinsparungen; bei Neuabschluss in Textform

Letztverbraucher

6

Unverzüglich

 

StromPBG, EWPBG

Vermieter/Verpächter

Nach Zugang der Information durch EltVU/Lieferant über Entlastung: Information über Ursprung, Höhe, Laufzeit der Entlastung sowie Berücksichtigung in Betriebskostenabrechnung in Textform; ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung (Ausnahmen möglich)

Mieter/Pächter

7

Unverzüglich

StromPBG

EltVU / Sonstige Letztverbraucher von Strom (ohne Belieferung durch EltVU) i.S.d. § 7 StromPBG

Mitteilung entsprechend Formularvorlagen der Netzbetreiber, sobald diese zur Verfügung stehen (insbes. bilanzkreisscharf über das Netz gelieferte Strommengen insgesamt, Arbeitspreise über Referenzpreisen, monatlich gewährte Entlastungsbeträge, Durchschnittspreise u.a.)

Übertragungsnetzbetreiber

8

Laufend ab 01.01.

EWPBG

Lieferant

Für „große“ Entnahmestellen (insbesond. ab 1,5 GWh/Jahr): Monatliche Gutschrift des Entlastungsbetrags mit transparenter Ausweisung auf der Rechnung

Letztverbraucher / Kunde

9

31.01.

EWPBG

Erdgaslieferant

Information

über Entlastung kleiner Entnahmestellen bis 1,5 GWh/Jahr auf Internetseite oder in Textform

Letztverbraucher Erdgas

10

15.02.

EWPBG

Wärmeversorgungsunternehmen

Information über Entlastung auf Internetseite oder in Textform

Kunde

11

15.02. (spätestens 01.03.)

StromPBG, EWPBG

EltVU/Lieferant

Mitteilung in Textform (Höhe der gewährten Entlastungsbeträge + ggf. (abhängig von Erdgas/Wärme/Strom: vorgesehene Höhe der vertraglichen Abschlagszahlung oder Vorauszahlung,

Brutto-Arbeits-/-Grundpreis und Referenzpreis; Höhe des Entlastungskontingents,  Verteilung Entlastungsbetrag auf die vertraglichen Abschlags-/Vorauszahlungen)

Letztverbraucher/Kunde

12

28.02.

EWPBG

Lieferant / Selbstbeschaffer Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG

Prüfantrag auf Vorauszahlung (bzgl. Entlastung ggü. Berechtigten) für Quartal 1/2023

Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK

13

Laufend ab 01.03.

EWPBG

Lieferant

Monatliche Gutschrift des Entlastungsbetrags mit transparenter Ausweisung auf der Rechnung

Mit März-Entlastung: Gutschrift der Entlastungen für Januar und Februar für „kleine“ Entnahmestellen

Letztverbraucher/Kunde

14

Laufend ab 01.03.

StromPBG

EltVU

Monatliche Absenkung der Stromkosten in Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags mit transparenter Ausweisung auf der Rechnung;

Mit März-Entlastung „Gutschrift“ der Entlastungen für Januar und Februar

Letztverbraucher

15

01.03. (oder unverzüglich)

EWPBG

Entlastungsberechtigter KWK-Anlagenbetreiber (Letztverbraucher Erdgas und „Selbstbeschaffer“ Erdgas)

Mitteilung Erdgasverbrauch zur Erzeugung von Kondensationsstrom + Strom und Wärme zur Veräußerung an Dritte

Erdgaslieferant (Letztverbraucher Erdgas) / Messstellenbetreiber („Selbstbeschaffer“ Erdgas)

16

01.03. (oder unverzüglich)

EWPBG

Entlastungsberechtigte Unternehmen Erdgas für „kleine“ Entnahmestellen“

Wenn kein All-inclusive-Vertrag: Mitteilung Mess- und Netzentgelte

Erdgaslieferant

17

31.03. (oder unverzüglich)

StromPBG, EWPBG

Entlastungsberechtigte Unternehmen mit Entlastungsbeträgen (alle Entnahmestellen) > 150.000 € in einem Monat

Selbsterklärung (voraussichtliche Höchstgrenzen und deren vorläufige Aufteilung)

EltVU/Lieferant

bei Sonstigen Letztverbrauchern von Strom (ohne Belieferung durch EltVU) i.S.d. § 7 StromPBG: Übertragungsnetzbetreiber

18

31.03.

StromPBG, EWPBG

Vermieter/Verpächter

Vereinbarung zur Vermeidung einer verpflichtenden Anpassung der  Betriebskostenvorauszahlung (freiwillig/kein Anspruch)

Mieter / Pächter

19

31.05.

EWPBG

Lieferant / Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffende Letztverbraucher (bzw. deren Konzern)

Prüfantrag auf Vorauszahlung (bzgl. Entlastung ggü. Berechtigten) für Quartal 2/2023

Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK

20

31.07.

StromPBG, EWPBG

Entlastungsberechtigte Unternehmen mit Entlastungen auf Grund EWPBG + StromPBG > 2 Mio. €

Nachweis Arbeitsplatzerhaltung (Obliegenheit)

Prüfbehörde

2131.07.StromPBG, EWPBGEntlastungsberechtigte UnternehmenErklärung, dass Entlastungssumme >25 Mio. € nicht in Anspruch nehmen werden und somit nicht Boni- und Dividendenverbot unterliegenPrüfbehörde

22

31.07.

StromPBG

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die der Übererlösabschöpfung nach StromPBG unterliegen

Selbstveranlagung Übererlösabschöpfung: anlagenbezogene Mitteilungen für Abrechnungszeitraum 1.12.2022 – 31.03.2023 (u.a. Registernummer, Netzeinspeisung, Überlös sowie Abschöpfungsbetrag im Abrechnungszeitraum * Berechnung einschließlich Annahmen und Belege, Ergebnis aus Preissicherungsmeldungen, weitere Informationen bei anlagenbezogener Veranlagung, ggf. Erklärung über Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben)

Übertragungsnetzbetreiber

23

15.08.

StromPBG

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die der Übererlösabschöpfung nach StromPBG unterliegen

Zahlung Abschöpfungsbetrag im Rahmen der Übererlösabschöpfung für den Abrechnungszeitraum 1.12.2022 – 31.03.2023
+
Mitteilung Überschusserlös, Abschöpfungsbetrag für diesen Abrechnungszeitraum
+
Bestätigung, dass erforderliche Angaben ggü. ÜNB erfolgt sind

Anschlussnetzbetreiber

24

31.08.

EWPBG

Lieferant / Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffende Letztverbraucher (bzw. deren Konzern)

Prüfantrag auf Vorauszahlung (bzgl. Entlastung ggü. Berechtigten) für Quartal 3/2023

Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK

25

31.10.

StromPBG

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die der Übererlösabschöpfung nach StromPBG unterliegen

Selbstveranlagung Übererlösabschöpfung: anlagenbezogene Mitteilungen für Abrechnungszeitraum 01.04.2023 – 30.06.2023 (u.a. Registernummer, Netzeinspeisung, Überlös sowie Abschöpfungsbetrag im Abrechnungszeitraum * Berechnung einschließlich Annahmen und Belege, Ergebnis aus Preissicherungsmeldungen, weitere Informationen bei anlagenbezogener Veranlagung, ggf. Erklärung über Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben)

Übertragungsnetzbetreiber

26

15.11.

StromPBG

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die der Übererlösabschöpfung nach StromPBG unterliegen

Zahlung Abschöpfungsbetrag im Rahmen der Übererlösabschöpfung für den Abrechnungszeitraum 01.04.2023 – 30.06.2023
+
Mitteilung Überschusserlös, Abschöpfungsbetrag für diesen Abrechnungszeitraum
+
Bestätigung, dass erforderliche Angaben ggü. ÜNB erfolgt sind

Anschlussnetzbetreiber

27

30.11.

StromPBG, EWPBG

Entlastungsberechtigte Unternehmen mit Entlastungsbeträgen (alle Entnahmestellen) > 150 T € in einem Monat, die eine Selbsterklärung abgegeben haben

Selbsterklärung (Neubestimmung der Höchstgrenzen und deren Aufteilung für den verbleibenden Entlastungszeitraum)

EltVU/Lieferant

bei Sonstigen Letztverbrauchern von Strom (ohne Belieferung durch EltVU) i.S.d. § 7 StromPBG: Übertragungsnetzbetreiber

28

30.11.

EWPBG

Lieferant / Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffende Letztverbraucher (bzw. deren Konzern)

Prüfantrag auf Vorauszahlung (bzgl. Entlastung ggü. Berechtigten) für Quartal 4/2023

Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK

29

31.12.23

StromPBG

Entlastungsberechtigte Unternehmen Strom mit Summe Entlastungsbeträge (alle Netzentnahmestellen) > 50 Mio. (insgesamt)

Vorlage Dekarbonisierungsplan (Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes o.ä.)

Prüfbehörde

30

Unverzüglich nach dem 31.12.23 spätestens bis zum 31.05.24

StromPBG, EWPBG

Entlastungsberechtigtes Unternehmen mit Entlastungsbetrag (alle Entnahmestellen) > 150 T €/ Mo

Mitteilung div. Informationen für die Endabrechnung (u.a. tatsächlich anzuwendende Höchstgrenze, ggf. Bescheid der Prüfbehörde, ggf. Prüfvermerk, ggf. Bestätigung, dass tatsächlich erhaltende Entlastungssumme 2 Mio. nicht überschritten wurde)

EltVU/Lieferant

bei Sonstigen Letztverbrauchern von Strom (ohne Belieferung durch EltVU) i.S.d. § 7 StromPBG: Übertragungsnetzbetreiber

31

Unverzüglich nach dem 31.12.2023 spätestens bis zum 30.06.2024

StromPBG, EWPBG

EltVU, Lieferant

Endabrechnung über gewährte Entlastungsbeträge, verbunden mit etwaiger Rückforderung

Letztverbraucher/Kunde

32

Unverzüglich nach dem 31.12.2023 spätestens bis zum 30.06.2024

StromPBG, EWPBG

Sonstiger Letztverbraucher von Strom (ohne Belieferung durch EltVU i.S.d. § 7 StromPBG)

Endabrechnung

Übertragungsnetzbetreiber + Prüfbehörde

33

Unverzüglich nach der Endabrechnung, spätestens bis zum 31.05. des Folgejahres

StromPBG

EltVU / Sonstiger Letztverbraucher von Strom (ohne Belieferung durch EltVU) i.S.d. § 7 StromPBG

Zusammengefasste Endabrechnung der im Vorjahr gewährten Entlastungsbeträge

Übertragungsnetzbetreiber

34

31.05.24

EWPBG

Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffender Letztverbraucher (bzw. dessen Konzern), der eine Vorauszahlung erhalten hat

Vorlage Endabrechnung in elektronischer Form, die die erhaltenen Vorauszahlungen, die Höhe des Erstattungsanspruchs nach EWPBG und die Differenz zwischen beiden ausweist

Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK

35

30.06.24

StromPBG, EWPBG

Entlastungsberechtigte Unternehmen mit Entlastungsbetrag (alle Entnahmestellen) > 100.000 € (> 10.000 €, wenn Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder im Fischerei- oder Aquakultursektor)

Transparenzmitteilungen nach § 30 Abs. 5 StromPBG/§ 22 Abs. 5 EWPBG (insbes.: Name, Anschrift, Register- oder USt-Identifikationsnummer, Entlastungssumme in Spannen, KMU/Sonstiges Unternehmen, Gebietseinheit der NUTS-Ebene 2, Hauptwirtschaftszweig nach NACE)

Übertragungsnetzbetreiber

36

31.12.24

EWPBG

Entlastungsberechtigte Unternehmen Erdgas mit Summe Entlastungsbeträge (alle Entnahmestellen) > 50 Mio.

Vorlage Dekarbonisierungsplan (Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes o.ä.)

Prüfbehörde

37

31.05.25

EWPBG

Lieferant, der Vorauszahlung nach EWPBG erhalten hat

Vorlage Endabrechnung in elektronischer Form, die die erhaltenen Vorauszahlungen, die Höhe des Erstattungsanspruchs nach EWPBG und die Differenz zwischen beiden ausweist

Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK

38

31.05.25

EWPBG

Lieferant, der Entlastungen nach EWPBG gewährt, aber keine Vorauszahlungen erhalten hat / Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffender Letztverbraucher (bzw. dessen Konzern), der keine Vorauszahlung beantragt hat

Eigenständiger Prüf-/Auszahlungsantrag (Prüfungsvermerk beifügen)

Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK

Lieferant = Erdgaslieferant oder Wärmeversorgungsunternehmen i.S.d. EWPBG.
Weitere Melde- und Mitteilungspflichten gelten u.a. bei jedem Lieferantenwechsel.

Der vorstehende Fristenkalender beschränkt sich auf wesentliche Fristen. Er enthält keine abschließende Aufzählung sämtlicher potenziell relevanter Fristen  und ersetzt eine individuelle Rechtsberatung nicht.

Sie benötigen Unterstützung bei Ihren Anträgen oder haben eine Frist verpasst? Ihre VEA-Beraterin oder Ihr -Berater hilft Ihnen gern weiter.