
- Recht & Regulierung
Die Zeit für unsere Mitglieder läuft. Zumindest für die Unternehmen sowie Institutionen, die gern…
Das Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) – beide Gesetze haben den Zweck, Letztverbraucher hinsichtlich steigender Strom-, Wärme- und Erdgaskosten zu entlasten. Damit Sie als Unternehmen mögliche Entlastungsbeiträge erhalten können, sind Ihrerseits zahlreiche Fristen einzuhalten. Die Tabelle unterhalb gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Fristen Sie unter der Berücksichtigung Ihrer jeweiligen Rolle einzuhalten haben. Darüber hinaus schlüsselt die Übersicht auf, auf welcher rechtlichen Grundlage (R-Grdl.) welche Maßnahme zu ergreifen ist und an wen das umgesetzte „To-Do“ zu adressieren ist.
Nr. | Datum | R-Grdl. | Rolle | To-Do | Adressat |
1 | Unverzüglich | StromPBG, EWPBG | Entlastungsberechtigtes Unternehmen | Mitteilung Ausschlussgründe (Russlandsanktionen, der Erzeugung, Entnahmestelle zur Umwandlung oder Verteilung von Energie + Entlastung > 2 Mio.) | EltVU/Lieferant |
2 | Unverzüglich | EWPBG | Entlastungsberechtigtes Unternehmen Erdgas/Wärme für „kleine“ RLM- Entnahmestellen bis 1,5 GWh/Jahr | Mitteilung Berechtigung Gaspreisbremse (sofern nicht im Rahmen der Dezember-Soforthilfe mitgeteilt) | Lieferant |
3 | Unverzüglich nach Kenntnis | StromPBG, EWPBG | Entlastungsberechtigtes Unternehmen bei Entlastungsumme (U-Verbund) > 2 Mio. € | Entlastungsumme (U-Verbund) > 2 Mio. € (Lieferant + Prüfbehörde) + Liste verbundener Unternehmen und Netzentnahmestellen, EltVU, Lieferanten und Entlastungen etc. (nur Prüfbehörde) | EltVU/Lieferant + Prüfbehörde |
4 | Unverzüglich | EWPBG | Lieferant | Übermittlung erhaltener Selbsterklärungen des Letztverbrauchers/Kunden nach § 22 EWPBG an Beauftragen (PwC) zur Weiterleitung an die Prüfbehörde | Beauftragter (PWC) |
5 | Unverzüglich | StromPBG | EltVU | Veröffentlichung von Informationen auf Internetseite über Entlastungen + Hinweis zu kostenminderndem Nutzen von Energieeinsparungen; bei Neuabschluss in Textform | Letztverbraucher |
6 | Unverzüglich
| StromPBG, EWPBG | Vermieter/Verpächter | Nach Zugang der Information durch EltVU/Lieferant über Entlastung: Information über Ursprung, Höhe, Laufzeit der Entlastung sowie Berücksichtigung in Betriebskostenabrechnung in Textform; ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung (Ausnahmen möglich) | Mieter/Pächter |
7 | Unverzüglich | StromPBG | EltVU / Sonstige Letztverbraucher von Strom (ohne Belieferung durch EltVU) i.S.d. § 7 StromPBG | Mitteilung entsprechend Formularvorlagen der Netzbetreiber, sobald diese zur Verfügung stehen (insbes. bilanzkreisscharf über das Netz gelieferte Strommengen insgesamt, Arbeitspreise über Referenzpreisen, monatlich gewährte Entlastungsbeträge, Durchschnittspreise u.a.) | Übertragungsnetzbetreiber |
8 | Laufend ab 01.01. | EWPBG | Lieferant | Für „große“ Entnahmestellen (insbesond. ab 1,5 GWh/Jahr): Monatliche Gutschrift des Entlastungsbetrags mit transparenter Ausweisung auf der Rechnung | Letztverbraucher / Kunde |
9 | 31.01. | EWPBG | Erdgaslieferant | Information über Entlastung kleiner Entnahmestellen bis 1,5 GWh/Jahr auf Internetseite oder in Textform | Letztverbraucher Erdgas |
10 | 15.02. | EWPBG | Wärmeversorgungsunternehmen | Information über Entlastung auf Internetseite oder in Textform | Kunde |
11 | 15.02. (spätestens 01.03.) | StromPBG, EWPBG | EltVU/Lieferant | Mitteilung in Textform (Höhe der gewährten Entlastungsbeträge + ggf. (abhängig von Erdgas/Wärme/Strom: vorgesehene Höhe der vertraglichen Abschlagszahlung oder Vorauszahlung, Brutto-Arbeits-/-Grundpreis und Referenzpreis; Höhe des Entlastungskontingents, Verteilung Entlastungsbetrag auf die vertraglichen Abschlags-/Vorauszahlungen) | Letztverbraucher/Kunde |
12 | 28.02. | EWPBG | Lieferant / Selbstbeschaffer Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG | Prüfantrag auf Vorauszahlung (bzgl. Entlastung ggü. Berechtigten) für Quartal 1/2023 | Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK |
13 | Laufend ab 01.03. | EWPBG | Lieferant | Monatliche Gutschrift des Entlastungsbetrags mit transparenter Ausweisung auf der Rechnung Mit März-Entlastung: Gutschrift der Entlastungen für Januar und Februar für „kleine“ Entnahmestellen | Letztverbraucher/Kunde |
14 | Laufend ab 01.03. | StromPBG | EltVU | Monatliche Absenkung der Stromkosten in Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags mit transparenter Ausweisung auf der Rechnung; Mit März-Entlastung „Gutschrift“ der Entlastungen für Januar und Februar | Letztverbraucher |
15 | 01.03. (oder unverzüglich) | EWPBG | Entlastungsberechtigter KWK-Anlagenbetreiber (Letztverbraucher Erdgas und „Selbstbeschaffer“ Erdgas) | Mitteilung Erdgasverbrauch zur Erzeugung von Kondensationsstrom + Strom und Wärme zur Veräußerung an Dritte | Erdgaslieferant (Letztverbraucher Erdgas) / Messstellenbetreiber („Selbstbeschaffer“ Erdgas) |
16 | 01.03. (oder unverzüglich) | EWPBG | Entlastungsberechtigte Unternehmen Erdgas für „kleine“ Entnahmestellen“ | Wenn kein All-inclusive-Vertrag: Mitteilung Mess- und Netzentgelte | Erdgaslieferant |
17 | 31.03. (oder unverzüglich) | StromPBG, EWPBG | Entlastungsberechtigte Unternehmen mit Entlastungsbeträgen (alle Entnahmestellen) > 150.000 € in einem Monat | Selbsterklärung (voraussichtliche Höchstgrenzen und deren vorläufige Aufteilung) | EltVU/Lieferant |
18 | 31.03. | StromPBG, EWPBG | Vermieter/Verpächter | Vereinbarung zur Vermeidung einer verpflichtenden Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung (freiwillig/kein Anspruch) | Mieter / Pächter |
19 | 31.05. | EWPBG | Lieferant / Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffende Letztverbraucher (bzw. deren Konzern) | Prüfantrag auf Vorauszahlung (bzgl. Entlastung ggü. Berechtigten) für Quartal 2/2023 | Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK |
20 | 31.07. | StromPBG, EWPBG | Entlastungsberechtigte Unternehmen mit Entlastungen auf Grund EWPBG + StromPBG > 2 Mio. € | Nachweis Arbeitsplatzerhaltung (Obliegenheit) | Prüfbehörde |
21 | 31.07. | StromPBG, EWPBG | Entlastungsberechtigte Unternehmen | Erklärung, dass Entlastungssumme >25 Mio. € nicht in Anspruch nehmen werden und somit nicht Boni- und Dividendenverbot unterliegen | Prüfbehörde |
22 | 31.07. | StromPBG | Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die der Übererlösabschöpfung nach StromPBG unterliegen | Selbstveranlagung Übererlösabschöpfung: anlagenbezogene Mitteilungen für Abrechnungszeitraum 1.12.2022 – 31.03.2023 (u.a. Registernummer, Netzeinspeisung, Überlös sowie Abschöpfungsbetrag im Abrechnungszeitraum * Berechnung einschließlich Annahmen und Belege, Ergebnis aus Preissicherungsmeldungen, weitere Informationen bei anlagenbezogener Veranlagung, ggf. Erklärung über Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben) | Übertragungsnetzbetreiber |
23 | 15.08. | StromPBG | Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die der Übererlösabschöpfung nach StromPBG unterliegen | Zahlung Abschöpfungsbetrag im Rahmen der Übererlösabschöpfung für den Abrechnungszeitraum 1.12.2022 – 31.03.2023 | Anschlussnetzbetreiber |
24 | 31.08. | EWPBG | Lieferant / Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffende Letztverbraucher (bzw. deren Konzern) | Prüfantrag auf Vorauszahlung (bzgl. Entlastung ggü. Berechtigten) für Quartal 3/2023 | Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK |
25 | 31.10. | StromPBG | Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die der Übererlösabschöpfung nach StromPBG unterliegen | Selbstveranlagung Übererlösabschöpfung: anlagenbezogene Mitteilungen für Abrechnungszeitraum 01.04.2023 – 30.06.2023 (u.a. Registernummer, Netzeinspeisung, Überlös sowie Abschöpfungsbetrag im Abrechnungszeitraum * Berechnung einschließlich Annahmen und Belege, Ergebnis aus Preissicherungsmeldungen, weitere Informationen bei anlagenbezogener Veranlagung, ggf. Erklärung über Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben) | Übertragungsnetzbetreiber |
26 | 15.11. | StromPBG | Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die der Übererlösabschöpfung nach StromPBG unterliegen | Zahlung Abschöpfungsbetrag im Rahmen der Übererlösabschöpfung für den Abrechnungszeitraum 01.04.2023 – 30.06.2023 | Anschlussnetzbetreiber |
27 | 30.11. | StromPBG, EWPBG | Entlastungsberechtigte Unternehmen mit Entlastungsbeträgen (alle Entnahmestellen) > 150 T € in einem Monat, die eine Selbsterklärung abgegeben haben | Selbsterklärung (Neubestimmung der Höchstgrenzen und deren Aufteilung für den verbleibenden Entlastungszeitraum) | EltVU/Lieferant |
28 | 30.11. | EWPBG | Lieferant / Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffende Letztverbraucher (bzw. deren Konzern) | Prüfantrag auf Vorauszahlung (bzgl. Entlastung ggü. Berechtigten) für Quartal 4/2023 | Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK |
29 | 31.12.23 | StromPBG | Entlastungsberechtigte Unternehmen Strom mit Summe Entlastungsbeträge (alle Netzentnahmestellen) > 50 Mio. (insgesamt) | Vorlage Dekarbonisierungsplan (Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes o.ä.) | Prüfbehörde |
30 | Unverzüglich nach dem 31.12.23 spätestens bis zum 31.05.24 | StromPBG, EWPBG | Entlastungsberechtigtes Unternehmen mit Entlastungsbetrag (alle Entnahmestellen) > 150 T €/ Mo | Mitteilung div. Informationen für die Endabrechnung (u.a. tatsächlich anzuwendende Höchstgrenze, ggf. Bescheid der Prüfbehörde, ggf. Prüfvermerk, ggf. Bestätigung, dass tatsächlich erhaltende Entlastungssumme 2 Mio. nicht überschritten wurde) | EltVU/Lieferant |
31 | Unverzüglich nach dem 31.12.2023 spätestens bis zum 30.06.2024 | StromPBG, EWPBG | EltVU, Lieferant | Endabrechnung über gewährte Entlastungsbeträge, verbunden mit etwaiger Rückforderung | Letztverbraucher/Kunde |
32 | Unverzüglich nach dem 31.12.2023 spätestens bis zum 30.06.2024 | StromPBG, EWPBG | Sonstiger Letztverbraucher von Strom (ohne Belieferung durch EltVU i.S.d. § 7 StromPBG) | Endabrechnung | Übertragungsnetzbetreiber + Prüfbehörde |
33 | Unverzüglich nach der Endabrechnung, spätestens bis zum 31.05. des Folgejahres | StromPBG | EltVU / Sonstiger Letztverbraucher von Strom (ohne Belieferung durch EltVU) i.S.d. § 7 StromPBG | Zusammengefasste Endabrechnung der im Vorjahr gewährten Entlastungsbeträge | Übertragungsnetzbetreiber |
34 | 31.05.24 | EWPBG | Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffender Letztverbraucher (bzw. dessen Konzern), der eine Vorauszahlung erhalten hat | Vorlage Endabrechnung in elektronischer Form, die die erhaltenen Vorauszahlungen, die Höhe des Erstattungsanspruchs nach EWPBG und die Differenz zwischen beiden ausweist | Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK |
35 | 30.06.24 | StromPBG, EWPBG | Entlastungsberechtigte Unternehmen mit Entlastungsbetrag (alle Entnahmestellen) > 100.000 € (> 10.000 €, wenn Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder im Fischerei- oder Aquakultursektor) | Transparenzmitteilungen nach § 30 Abs. 5 StromPBG/§ 22 Abs. 5 EWPBG (insbes.: Name, Anschrift, Register- oder USt-Identifikationsnummer, Entlastungssumme in Spannen, KMU/Sonstiges Unternehmen, Gebietseinheit der NUTS-Ebene 2, Hauptwirtschaftszweig nach NACE) | Übertragungsnetzbetreiber |
36 | 31.12.24 | EWPBG | Entlastungsberechtigte Unternehmen Erdgas mit Summe Entlastungsbeträge (alle Entnahmestellen) > 50 Mio. | Vorlage Dekarbonisierungsplan (Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes o.ä.) | Prüfbehörde |
37 | 31.05.25 | EWPBG | Lieferant, der Vorauszahlung nach EWPBG erhalten hat | Vorlage Endabrechnung in elektronischer Form, die die erhaltenen Vorauszahlungen, die Höhe des Erstattungsanspruchs nach EWPBG und die Differenz zwischen beiden ausweist | Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK |
38 | 31.05.25 | EWPBG | Lieferant, der Entlastungen nach EWPBG gewährt, aber keine Vorauszahlungen erhalten hat / Erdgas i.S.d. § 7 EWPBG selbst beschaffender Letztverbraucher (bzw. dessen Konzern), der keine Vorauszahlung beantragt hat | Eigenständiger Prüf-/Auszahlungsantrag (Prüfungsvermerk beifügen) | Beauftragter (PwC) - Elektronisches Portal des BMWK |
Lieferant = Erdgaslieferant oder Wärmeversorgungsunternehmen i.S.d. EWPBG.
Weitere Melde- und Mitteilungspflichten gelten u.a. bei jedem Lieferantenwechsel.
Der vorstehende Fristenkalender beschränkt sich auf wesentliche Fristen. Er enthält keine abschließende Aufzählung sämtlicher potenziell relevanter Fristen und ersetzt eine individuelle Rechtsberatung nicht.
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