
- Ersparnis
Vergleich von 801 Netzbetreibern ergab durchschnittliche Anstiege von fast 15 Prozent
Hannover – Stichtag 1. Januar 2023. Die Großhandelspreise stiegen im Kalenderjahr 2022 aufgrund des Ukrainekrieges dramatisch. So kostete Strom für eine Bandlieferung in 2023 im August mehr als das Achtfache im Vergleich zum Preis zu Beginn 2022. Auch wenn die Strompreise zum Jahresende hin sich wieder deutlich reduziert haben, mussten Kunden am Jahresende 2022 immer noch doppelt so viel bezahlen wie zu Jahresbeginn.
In 2022 wurde es für die Endkunden zunehmend schwerer neue Lieferverträge für das Kalenderjahr 2023 abzuschließen, weil viele Stromlieferanten aufgrund der Preisentwicklung keine Angebote mehr platziert haben. Die im 2. Halbjahr 2022 noch abgeschlossenen Verträge haben sich am jeweils aktuellen Preisniveau im Großhandel orientiert. Um die Unternehmen wirtschaftlich zu entlasten und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu schützen, hat die Bundesregierung im Dezember die gesetzliche Grundlage für eine Strompreisbremse geschaffen. Der Energiepreis für leistungsgemessene Kunden, die in diesem Preisvergleich berücksichtigt werden, sollen für 70 Prozent der verbrauchten Strommenge auf 13 Ct/kWh begrenzt werden. Diese Entlastung ist insbesondere für Unternehmen mit einem großen Energiebedarf an zahlreiche Bedingungen geknüpft. In diesem Preisvergleich wird davon ausgegangen, dass alle Unternehmen von der Strompreisbremse vollständig profitieren können. Es sei explizit darauf hingewiesen, dass dies in der Praxis nicht der Fall sein wird. Wegen der großen Preisunterschiede für die Netznutzung ergeben sich nach wie vor regionale Unterschiede bei den Strompreisen.
Grundsätzliche Anmerkungen beim VEA-Strompreisvergleich
Seit Januar 2002 veröffentlicht der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) für einzelne Netzbereiche für die bekannten 15 mittelspannungsseitig versorgten Abnahmefälle realistische Preisindikationen, wie sie vertragsfreie und wechselbereite Strombezieher im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung ihres Strombedarfs am Markt einholen können. Grundlage für die genannten Preise sind Vollstromversorgungsverträge mit Vertragsbeginn 1. Januar 2023 und einer Laufzeit von 12 Monaten, die im 2. Halbjahr 2023 abgeschlossen wurden.
Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Preise berücksichtigen alle Kosten für die jeweilige Netznutzung, die Strombeschaffung, für das KWKG, die § 19-StromNEV-, die Offshore-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die Konzessionsabgabe (KA) sowie eine am Markt übliche Marge für den Lieferanten. Lediglich die Strom- und Mehrwertsteuer sind vom Kunden zusätzlich zu entrichten.
Ergebnisse des Strompreisvergleichs
Der Preisvergleich umfasst insgesamt 50 große Netzgebiete in Deutschland. Damit wird ein erheblicher Teil des deutschen Stromnetzes abgedeckt. Die Reihenfolge im Vergleich basiert auf dem arithmetischen Mittel ohne Gewichtung der 15 Abnahmefälle. Im Durchschnitt sind die Preise trotz Strompreisdeckels innerhalb eines Jahres von dem bereits hohen Preisniveau im Januar 2022 nochmals um 44,1 Prozent gestiegen. Maßgebliche Ursache ist die Preisentwicklung im Großhandel.
Die größten prozentualen Preissteigerungen gibt es bei der e.dis mit Sitz in Fürstenwalde (51,6 Prozent), der, der Stadtwerke Kiel Netz (50,4 Prozent), der Stadtwerke Rostock Netz (50,4 Prozent) und der ENERVIE Vernetzt mit Sitz in Lüdenscheid (50,4 Prozent). Die geringsten Preiserhöhungen sind bei der Stromnetz Hamburg (40,6 Prozent), der SachsenNetz mit dem Netz Dresden (40,8 Prozent), der wesernetz Bremen (40,8 Prozent), der SWB Netz mit Sitz in Bielefeld (40,8 Prozent), der Thüringer Energienetz mit Sitz in Erfurt (41,0 Prozent) und der Netze BW mit Sitz in Karlsruhe (41,0 Prozent) zu beobachten.
Nach wie vor sind die Strompreise in den neuen Bundesländern im Vergleich mit den alten Bundesländern höher: So beträgt der durchschnittliche Strompreis in den neuen Bundesländern 31,19 Ct/kWh und ist damit um 0,85 Ct/kWh beziehungsweise 2,8 Prozent höher als der mittlere Preis in den alten Bundesländern (30,34 Ct/kWh).
Die Differenz zwischen dem nach diesem Vergleich preisgünstigsten (Stadtwerke Kiel Netz mit 28,38 Ct/kWh) und teuersten Netzgebiet (Schleswig-Holstein Netz 34,02 Ct/kWh) beträgt 5,64 Ct/kWh beziehungsweise 19,9 Prozent.
Bezogen auf das arithmetische Mittel der zehn preisgünstigsten Netze (29,18 Ct/kWh) liegen die durchschnittlichen Preise der zehn teuersten Gebiete (32,21 Ct/kWh) um 3,04 Ct/kWh beziehungsweise 10,4 Prozent höher. Das durchschnittliche Niveau der Gruppe der zehn Netzbetreiber mit den höchsten Preisen bewegt sich im Mittel um 1,70 Ct/kWh beziehungsweise 5,6 Prozent über und das der Gruppe der zehn preisgünstigsten Versorgungsgebiete um 1,33 Ct/kWh beziehungsweise 4,4 Prozent unter dem Durchschnitt aller 50 Vergleichsnetze in Deutschland (30,51 Ct/kWh).
Die zehn günstigsten Gebiete sind derzeit: Stadtwerke Kiel Netz, Netrion mit Sitz in Mannheim, SWM Infrastruktur mit Sitz in München, Rheinische NETZGesellschaft mit Sitz in Köln, SachsenNetz mit dem Netz Dresden, SWB Netz in Bielefeld, Stadtwerke Düsseldorf Netz, EWE Netz mit Sitz in Oldenburg, Braunschweiger Netz und Stadtwerke Bochum Netz.
Die Reihenfolge in der Gruppe der zehn Versorgungsgebiete mit den höchsten Durchschnittsstrompreisen lautet wie folgt: Schleswig-Holstein Netz mit Sitz in Quickborn, Wemag Netz mit Sitz in Schwerin, e.dis mit Sitz Fürstenwalde, Avacon mit Sitz in Helmstedt, ovag Netz mit Sitz in Friedberg, EnergieNetz Mitte mit Sitz in Kassel, Energieversorgung Halle Netz, SachsenNetz mit dem Netz Ostsachsen, energis Netzgesellschaft mit Sitz in Saarbrücken und Mitteldeutsche Netzgesellschaft mit Sitz in Halle.
Hinweise für Stromkunden
Der liberalisierte Strommarkt hat für die Stromkunden im Sondervertragsbereich große Veränderungen gebracht. Aufgrund der signifikanten Preisunterschiede zwischen den einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU), der Dynamik der sich verändernden Preise, der Vielzahl von individuellen Angeboten, dem Auftreten neuer Anbieter am Markt ist es für die Mehrzahl der Unternehmen – wenn überhaupt – nur mit einem großen Aufwand möglich, sich einen Marktüberblick zu verschaffen und die vorliegenden Angebote objektiv und kompetent zu bewerten. So müssen neuerdings neben dem Preis auch andere Kriterien wie beispielsweise Laufzeit, Bonität des potenziellen Versorgers, gegebenenfalls Service bei einem Versorgerwechsel in die Bewertung einbezogen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation im Großhandel und der damit verbundenen Unsicherheit haben viele Lieferanten das Neukundengeschäft stark eingeschränkt beziehungsweise komplett eingestellt.
Dies führt dazu, dass Unternehmen nur sehr schwer Lieferangebote erhalten, selbst wenn die Kunden die mit einem Neuabschluss verbundenen massiven Preiserhöhungen akzeptieren. Zudem müssen sich die Kunden auf deutliche Verschlechterungen bei den Vertragsbedingungen (beispielsweise Vorkasse nicht nur bei schlechter Bonität des Kunden, sehr geringe Mengentoleranzen ...) einstellen.
Verwendung und Vervielfältigungen auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des VEA.
Das ist der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) vertritt die energiewirtschaftlichen und energiepolitischen Interessen seiner etwa 4.500 Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand – und das seit inzwischen mehr als 70 Jahren. Als Energieexperte des Mittelstands kümmern wir uns tagtäglich mit über 120 engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um alle Aspekte der Energieberatung für unsere Kunden. Für die kommenden Jahre haben wir uns das Ziel gesetzt, sowohl die Quantität als auch die Qualität unserer Beratungsdienstleistungen spürbar auszubauen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Expertise vielen weiteren Unternehmen im Produktionsstandort Deutschland auf ihrem Weg zur Klimaneutralität helfen wird.