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VEA-Strompreisvergleich: Preise weiterhin doppelt so hoch wie vor der Energiepreiskrise in 2022

Die Großhandelspreise stiegen im Kalenderjahr 2022 aufgrund des Ukrainekrieges dramatisch. So kostete Strom für eine Bandlieferung in 2023 im August mehr als das Achtfache im Vergleich zum Preis zu Beginn 2022. Die Preise haben sich seitdem wieder deutlich reduziert, sind aktuell aber immer noch doppelt so hoch wie vor der Energiepreiskrise.

Seit 2022 wurde es für die Endkunden zunehmend schwerer, neue Lieferverträge für das Kalenderjahr 2023 und 2024 abzuschließen, weil viele Stromlieferanten aufgrund der Preisentwicklung keine Angebote mehr platziert haben. Die im zweiten Halbjahr 2023 abgeschlossenen Verträge orientieren sich am jeweils aktuellen Preisniveau im Großhandel. Wegen der großen Preisunterschiede für die Netznutzung ergeben sich nach wie vor regionale Unterschiede bei den Strompreisen. Hinzu kommt: Die Netzentgelte sind in 2024 im Vergleich zu 2023 deutlich angestiegen.

Strompreise aus 50 Netzgebieten im Überblick
Unser VEA-Preisvergleich umfasst insgesamt 50 große Netzgebiete in Deutschland. Damit wird ein erheblicher Teil des deutschen Stromnetzes abgedeckt. Die Reihenfolge im Vergleich basiert auf dem arithmetischen Mittel ohne Gewichtung der 15 Abnahmefälle. Im Durchschnitt sind die Preise innerhalb eines Jahres um 29,2 Prozent gesunken. Maßgebliche Ursache sind die rückläufigen Großhandelspreise.

Die größten prozentualen Preissenkungen gibt es bei der e.dis mit Sitz in Fürstenwalde (-35,0 Prozent), der Stadtwerke Kiel Netz (-34,6 Prozent) und der Stadtwerke Rostock Netz
(-34,5 Prozent). Die geringsten Preisrückgänge sind bei der Wemag Netz mit Sitz in Schwerin (-25,2 Prozent), der WSW Netz mit Sitz in Wuppertal (- 25,5 Prozent), der energis Netzgesellschaft mit Sitz in Saarbrücken (-26,1 %) und der ENERVIE Vernetzt mit Sitz in Lüdenscheid (-26,1 Prozent) zu beobachten.

Nach wie vor sind die Strompreise in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundesländern höher: So beträgt der durchschnittliche Strompreis in den neuen Bundesländern 21,85 Ct/kWh und ist damit um 0,32 Ct/kWh beziehungsweise 1,5 Prozent höher als der mittlere Preis in den alten Bundesländern (21,53 Ct/kWh).

Die Differenz zwischen dem nach diesem Vergleich preisgünstigsten (Stadtwerke Kiel Netz mit 18,55 Ct/kWh) und dem teuersten Netzgebiet (Wemag Netz 25,05 Ct/kWh) beträgt 6,50 Ct/kWh beziehungsweise 35,1 Prozent.

Bezogen auf das arithmetische Mittel der zehn preisgünstigsten Netze (20,04 Ct/kWh) liegen die durchschnittlichen Preise der zehn teuersten Gebiete (22,99 Ct/kWh) um 2,95 Ct/kWh beziehungsweise 14,7 Prozent höher. Das durchschnittliche Niveau der Gruppe der zehn Netzbetreiber mit den höchsten Preisen bewegt sich im Mittel um 1,55 Ct/kWh beziehungsweise 7,2 Prozent über und das der Gruppe der zehn preisgünstigsten Versorgungsgebiete um 1,40 Ct/kWh beziehungsweise 6,5 Prozent unter dem Durchschnitt aller 50 Vergleichsnetze in Deutschland (22,78 Ct/kWh).

Die zehn günstigsten Gebiete sind derzeit: Stadtwerke Kiel Netz, Stadtwerke Rostock Netz, EWE Netz mit Sitz in Oldenburg, SWM Infrastruktur mit Sitz in München, Stromnetz Hamburg, Stromnetz Berlin, Stadtwerke Düsseldorf Netz, Rheinische NETZGesellschaft mit Sitz in Köln, Braunschweiger Netz und Netrion mit Sitz in Mannheim.

Die Reihenfolge in der Gruppe der zehn Versorgungsgebiete mit den höchsten Durchschnittsstrompreisen lautet wie folgt: Wemag Netz mit Sitz in Schwerin, Schleswig-Holstein Netz mit Sitz in Quickborn, energis Netzgesellschaft mit Sitz in Saarbrücken, ENERVIE Vernetzt mit Sitz in Lüdenscheid, Netze BW mit Sitz in Karlsruhe, SachsenNetze HS.HD (ehemals Enso) mit Sitz in Dresden, Energieversorgung Halle Netz, ovag Netz mit Sitz in Friedberg, Thüringer Energienetz mit Sitz in Erfurt und WSW Netz mit Sitz in Wuppertal.

Die in der Tabelle genannten Preise berücksichtigen alle Kosten für die jeweilige Netznutzung, die Strombeschaffung, für das KWKG, die § 19-StromNEV-, die Offshore-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die Konzessionsabgabe (KA) sowie eine am Markt übliche Marge für den Lieferanten. Lediglich die Strom- und Mehrwertsteuer sind vom Kunden zusätzlich zu entrichten.

Das macht das Vergleichen von Angeboten schwer
Der liberalisierte Strommarkt hat für die Stromkunden im Sondervertragsbereich große Veränderungen gebracht. Aufgrund der signifikanten Preisunterschiede zwischen den einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU), der Dynamik der sich verändernden Preise, der Vielzahl von individuellen Angeboten und dem Auftreten neuer Anbieter am Markt ist es für die Mehrzahl der Unternehmen – wenn überhaupt – nur mit einem großen Aufwand möglich, sich einen Marktüberblick zu verschaffen und die vorliegenden Angebote objektiv und kompetent zu bewerten. So müssen neuerdings neben dem Preis auch andere Kriterien wie beispielsweise Laufzeit, Bonität des potenziellen Versorgers, gegebenenfalls Service bei einem Versorgerwechsel in die Bewertung einbezogen werden.

Aufgrund der aktuellen Situation im Großhandel und der damit verbundenen Unsicherheit haben viele Lieferanten das Neukundengeschäft stark eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Unternehmen nur sehr schwer Lieferangebote erhalten. Zudem müssen sich die Kunden auf deutliche Verschlechterungen bei den Vertragsbedingungen einstellen. Dazu gehören beispielsweise Vorkasse, nicht nur bei schlechter Bonität des Kunden, und sehr geringe Mengentoleranzen.

Grundsätzliche Anmerkungen zum VEA-Strompreisvergleich
Seit Januar 2002 veröffentlicht der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) für einzelne Netzbereiche für die bekannten 15 mittelspannungsseitig versorgten Abnahmefälle realistische Preisindikationen, wie sie vertragsfreie und wechselbereite Strombezieher im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung ihres Strombedarfs am Markt einholen können. Grundlage für die genannten Preise sind Vollstromversorgungsverträge mit Vertragsbeginn 1. Januar 2024 und einer Laufzeit von zwölf Monaten, die im zweiten Halbjahr 2023 abgeschlossen wurden.