- Recht & Regulierung
Eine repräsentative Umfrage unter Top-Entscheider:innen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW)…
Unser Strompreisvergleich umfasst insgesamt 50 große Netzgebiete in Deutschland. Damit decken wir einen erheblichen Teil des deutschen Stromnetzes ab. Die Reihenfolge im Vergleich basiert auf dem arithmetischen Mittel ohne Gewichtung der 15 Abnahmefälle. Im Durchschnitt sind die Preise innerhalb eines Jahres um 26 Prozent gesunken. Maßgebliche Ursache sind die rückläufigen Großhandelspreise.
Die größten prozentualen Preissenkungen gibt es bei der Stadtwerke Kiel Netz (-33,5 Prozent), der Stadtwerke Rostock Netz (-32,4 Prozent) und der e.dis mit Sitz in Fürstenwalde (-32,2 Prozent). Die geringsten Preisrückgänge sind bei der WSW Netz mit Sitz in Wuppertal (-20,8 Prozent), der Wemag Netz mit Sitz in Schwerin (-21,2 Prozent), der SWB Netz mit Sitz in Bielefeld (-21,9 Prozent) und der energis Netzgesellschaft mit Sitz in Saarbrücken (-22,2 Prozent) zu beobachten.
Strom in den alten Bundesländern 2 Prozent günstiger
Nach wie vor sind die Strompreise in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundesländern höher: So beträgt der durchschnittliche Strompreis in den neuen Bundesländern 17,11 Ct/kWh und ist damit um 0,33 Ct/kWh beziehungsweise 2,0 Prozent höher als der mittlere Preis in den alten Bundesländern (16,78 Ct/kWh).
Die Differenz zwischen dem nach diesem Vergleich preisgünstigsten (Stadtwerke Kiel Netz mit 13,78 Ct/kWh) und teuersten Netzgebiet (Wemag Netz 20,36 Ct/kWh) beträgt 6,58 Ct/kWh beziehungsweise 47,8 Prozent.
Bezogen auf das arithmetische Mittel der zehn preisgünstigsten Netze (15,28 Ct/kWh) liegen die durchschnittlichen Preise der zehn teuersten Gebiete (18,27 Ct/kWh) um 2,99 Ct/kWh beziehungsweise 19,6 Prozent höher. Das durchschnittliche Niveau der Gruppe der zehn Netzbetreiber mit den höchsten Preisen bewegt sich im Mittel um 1,57 Ct/kWh beziehungsweise 9,3 Prozent über und das der Gruppe der zehn preisgünstigsten Versorgungsgebiete um 1,42 Ct/kWh beziehungsweise 8,5 Prozent unter dem Durchschnitt aller 50 Vergleichsnetze in Deutschland (16,85 Ct/kWh).
Die zehn günstigsten Gebiete
Gruppe der zehn Versorgungsgebiete mit den höchsten Durchschnittsstrompreisen
Die in der Tabelle genannten Preise berücksichtigen alle Kosten für die jeweilige Netznutzung, die Strombeschaffung, für das KWKG, die § 19-StromNEV-, die Offshore-Umlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die Konzessionsabgabe (KA) sowie eine am Markt übliche Marge für den Lieferanten. Lediglich die Strom- und Mehrwertsteuer sind vom Kunden zusätzlich zu entrichten.
Das macht das Vergleichen von Angeboten schwer
Der liberalisierte Strommarkt hat für die Stromkunden im Sondervertragsbereich große Veränderungen gebracht. Aufgrund der signifikanten Preisunterschiede zwischen den einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU), der Dynamik der sich verändernden Preise, der Vielzahl von individuellen Angeboten und dem Auftreten neuer Anbieter am Markt ist es für die Mehrzahl der Unternehmen – wenn überhaupt – nur mit einem großen Aufwand möglich, sich einen Marktüberblick zu verschaffen und die vorliegenden Angebote objektiv und kompetent zu bewerten. So müssen neuerdings neben dem Preis auch andere Kriterien wie beispielsweise Laufzeit, Bonität des potenziellen Versorgers, gegebenenfalls Service bei einem Versorgerwechsel in die Bewertung einbezogen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation im Großhandel und der damit verbundenen Unsicherheit haben viele Lieferanten das Neukundengeschäft stark eingeschränkt. Dies führt dazu, dass Unternehmen nur sehr schwer Lieferangebote erhalten. Zudem müssen sich die Kunden auf deutliche Verschlechterungen bei den Vertragsbedingungen einstellen. Dazu gehören beispielsweise Vorkasse, nicht nur bei schlechter Bonität des Kunden, und sehr geringe Mengentoleranzen.
Grundsätzliche Anmerkungen zum VEA-Strompreisvergleich
Seit Januar 2002 veröffentlicht der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) für einzelne Netzbereiche für die bekannten 15 mittelspannungsseitig versorgten Abnahmefälle realistische Preisindikationen, wie sie vertragsfreie und wechselbereite Strombezieher im Rahmen einer bundesweiten Ausschreibung ihres Strombedarfs am Markt einholen können. Grundlage für die genannten Preise sind Vollstromversorgungsverträge mit Vertragsbeginn 1. Juli 2024 und einer Laufzeit von zwölf Monaten, die im 1. Halbjahr 2024 abgeschlossen wurden.