Das Förderprogramm EEW soll dazu dienen, die Dekarbonisierung der Unternehmen zu unterstützen. Die Novelle, die am 15. Februar 2024 in Kraft getreten ist, will das Antragsverfahren vereinfachen und den Unternehmen einen unbürokratischeren Zugang zu Fördermitteln ermöglichen.
Gefördert wird über Zuschüsse, zinsverbilligte Kredite und Teilerlässe.
Förderfähig sind sechs Module:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
- Modul 4: Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen
- Modul 5: Transformationspläne hin zu Treibhausgasneutralität
- Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Wichtig
Ein vorläufiger Maßnahmenbeginn ist nicht mehr möglich! Mit dem Umsetzen der Maßnahmen darf Ihr Unternehmen also erst nach der Zuwendungsbescheid-Ausstellung beginnen. Bei einem Verstoß gegen diese Regel ist keine Förderung mehr möglich.
Die Novelle des Förderprogramms hat der Gesetzgeber an die neuen europäischen Rahmenbedingungen angepasst. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt auf seiner Webseite einen Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den jeweiligen Fördermodulen.
Die Laufzeit der neuen EEW-Richtlinie ist bis zum Jahresende 2028 befristet.
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