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BfEE veröffentlicht Merkblatt zur Plattform für Abwärme

Die im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beheimatete Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat ein Merkblatt zur Plattform für Abwärme veröffentlicht. Das Merkblatt fasst die konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen genauer zusammen. Die zusammengestellten Informationen konkretisieren die Auskunfts- und Informationspflichten.

Welche Unternehmen melden Abwärmedaten?
Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei Jahre können auf der Plattformseite ihre Abwärmedaten sichtbar machen. Gesetzlich ist die Plattform für Abwärme im § 17 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) verankert. Der Gesamtendenergieverbrauch eines verpflichteten Unternehmens ergibt sich aus allen sich im Eigentum befindlichen, selbst genutzten sowie alle angemieteten Gebäude und Standorte, an denen Energie verbraucht wird. Zudem zählen alle weiteren zum Unternehmen gehörenden Energieverbraucher (Anlagen, Prozesse, Maschinen, usw.) in Deutschland dazu. In den Gesamtendenergieverbrauch fließen die verbrauchten Energiemengen aller im relevanten Zeitraum eingesetzten Energieträger ein (beispielsweise Strom, Erdgas, Braunkohle, Steinkohle, bezogene Fernwärme).

Das Ziel der Plattform für Abwärme
Die Plattform für Abwärme schafft erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Die erfassten Daten sollen dabei helfen, Abwärme nutzbar zu machen. Auf diese Weise soll die Energieffizienz in Deutschland weiter steigen. Das Portal für die Informationsübermittlung seitens der Unternehmen, als auch die öffentliche Plattform befinden sich gegenwärtig im Aufbau.

Beim ersten Orientieren hinsichtlich Ihrer Abwärmedaten unterstützen wir Sie gern. Sprechen Sie Ihre VEA-Beraterin oder Ihren VEA-Berater an.