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CO2-Grenzausgleich soll Wettbewerbsnachteile für Unternehmen in der EU verhindern

Klimaschutzvorgaben sollen für europäische Unternehmen künftig kein Wettbewerbsnachteil mehr sein. Dafür hat die EU einen Abgaben-Mechanismus entwickelt, der nun mit einer Testphase startet.

Die EU hat im sogenannten Trilog zwischen Europäischem Rat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission auf einen CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) geeinigt. Das berichtete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jetzt. Der CO2-Grenzausgleich ist ein wichtiger Teil der Beschlüsse zum FitFor55-Paket. Aus Drittländern importierte Waren aus bestimmten emissionsintensiven Sektoren wie Stahl oder Aluminium sollen über den CBAM künftig einem CO2-Preis unterliegen. Das Trilog-Ergebnis ist ein Baustein, dem weitere Punkte folgen sollen.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) soll für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch ambitionierte Klimaschutzvorgaben im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) verhindern. CBAM ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will. Importeure, die beispielsweise Eisen oder Stahl in die EU einführen, sollen künftig CO2-Zertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen.

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