Der Bundesrat hat die größte energiepolitische Novelle seit Jahrzehnten beschlossen. Das insgesamt über 593 Seiten starke Gesamtpaket umfasst fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien – so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Zwei weitere enthaltene Novellen passen das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz und das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) dahingehend an, dass kurzfristig abrufbare Instrumente für den Fall einer weiteren Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten zur Verfügung stehen.
Industriestrompreis aus erneuerbaren Energien
Für unsere Mitglieder besonders interessant dürfte die Streichung der „Contracts for Difference“ und die alternative Einführung des Konzepts „Contracts for Industry“ (CI) sein. Dabei handelt es sich um eine Art Industriestrompreis für die energieintensive Industrie, der beim Transformieren zu erneuerbarem Strom unterstützen sollte. Nach der überarbeiteten Fassung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) kann der Industriestrompreis per Verordnungsermächtigung eingeführt werden. Dieser Strompreis setzt sich jedoch aus erneuerbaren Energien zusammen.
Noch im Mai scheiterte der Kabinettsentwurf zum Nachbessern am Osterpaket im Bundesrat. Jetzt arbeiteten die Regierungsparteien an einer neuen Fassung. Primär geht es um die vier nachfolgenden Gesetzestexte:
- Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (EEG 2023)
- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des WindSeeG
- Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WalG)
- Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG)
Ebenfalls für den energieintensiven Mittelstand interessant sind Anpassungen in den Gesetzestexten zum Ausbau der Solarenergie: So reizt der Bund den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen (PV) auf Dächern mit einer Erhöhung des Tarifs auf 8,6 Cent pro Kilowattstunde an. In der Vergangenheit waren es 2 Cent weniger. Bei der Volleinspeisung der Anlagen bis 10 kW wird der Tarif hingegen abgesenkt. Bei den für Photovoltaik zur Verfügung stehenden Flächen wurde hinsichtlich des Klimaschutzes nachgebessert: Im Entwurf aus dem April war zum Beispiel ein Solar-Randstreifen für Autobahnen und Schienenwege von 200 Metern Breite vorgesehen. Dieser wurde in der aktuellen Fassung auf 500 Meter verbreitert.
VEA begrüßt neue Flexibilität bei PV- und Windkraftanlagen
„Für mittelständische Unternehmen ist es ein klarer Vorteil, dass sie durch die Novellen eine neue Flexibilität für PV- und Windkraftanlagen erhalten. Trotzdem darf der Bund die Bürokratie und die langwierigen Zertifizierungsprozesse nicht aus den Augen verlieren, die das Inbetriebnehmen solcher Anlagen immer wieder verzögert. Auf der anderen Seite begrüßen wir, dass der Industriestrompreis nun Form annimmt – auch wenn er aus erneuerbaren Quellen stammen muss“, so VEA-Geschäftsführer Christian Otto.