VEA-Stellungnahme zum Netzanschlusspaket
Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die eine übermäßige Einspeisung erneuerbarer Energien (EE) in Netzengpassgebieten verhindern sollen. Hierzu ist vorgesehen, in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten, also Gebieten, in denen in der Vergangenheit mindestens 5 Prozent der Stromerzeugung abgeregelt werden musste, einen Redispatchvorbehalt einzuführen. Dieser soll den Entschädigungsanspruch für neu angeschlossene Erzeugungsanlagen im Falle einer Abregelung einschränken. Dies würde die Kompensationszahlungen reduzieren, zugleich aber auch die Attraktivität zusätzlicher Investitionen in erneuerbare Energien in diesen Netzgebieten vermindern.
Darüber hinaus sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, Netzanschlüsse anhand festgelegter Kriterien zu priorisieren. Allerdings ist bislang nicht vorgesehen, Unternehmen zu bevorzugen, die durch ihren Netzanschluss oder dessen Erweiterung Elektrifizierungsmaßnahmen umsetzen wollen. Eine solche Priorisierung könnte dazu beitragen, Emissionen zu senken, Transformationsvorhaben zu beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen langfristig zu stärken.
Zu unseren zentralen Forderungen gehören neben einer Priorisierung von Netzanschlüssen für Unternehmen auch die Einführung von Transparenz- und Kontrollmechanismen für Netzbetreiber. Die Lasten der Synchronisierung von Erzeugung und Netzausbau sollten ausgewogen zwischen Erzeugern und Netzbetreibern verteilt werden. Eine einseitige Belastung der Erzeuger verringert die Attraktivität zusätzlicher Investitionen und gefährdet damit den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Dies wäre sowohl aus geopolitischer, klimapolitischer als auch aus wirtschaftspolitischer Sicht ein Rückschritt und würde den erheblich steigenden Strombedarf infolge der Transformation in allen Sektoren und insbesondere in der Industrie außer Acht lassen.
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