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11.01.2022
Rechtssicher profitieren

Tempo beim Klimaschutz soll verdreifacht werden

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck stellt Eröffnungsbilanz vor.

Wirtschaftsminister Robert Habeck stellt am 11. Januar 2022 seine Eröffnungsbilanz Klimaschutz vor und gibt einen Ausblick auf die kommenden Handlungsfelder seines Ministeriums:

Habeck stellt zunächst fest, dass Deutschland nicht nur hinter den eigenen Klimaschutz-Erwartungen liegt, sondern in Sachen Erneuerbaren Ausbau sogar abgefallen ist. Deshalb starte die neue Regierung mit einem „drastischen Rückstand“. Sein Ministerium will deshalb in allen Bereichen deutlich aufs Tempo drücken. Konkret soll das Tempo zur Minderung von CO2-Emissionen verdreifacht werden.

Wie sehen die grundlegenden Pläne aus?

Ein erstes Osterpaket mit eilbedürftigen Neuregelungen soll sofort auf den Weg gebracht und bis April beschlossen werden. Dieses soll bereits eine EEG-Novelle enthalten. Mit dieser Novelle werden die Ausschreibungsmengen deutlich erhöht und die Weichen für 80 Prozent Erneuerbaren Anteil am Strom Mix in 2030 gestellt. Zu erwarten ist aber auch, dass die EEG-Umlage und die Besondere Ausgleichsregelung mit dieser Novelle „abgeräumt“ werden.

Ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm soll dann einschließlich aller weiteren Gesetze und Vorhaben im Laufe des Jahres 2022 so erarbeitet werden, dass spätestens ab 2023 alle Maßnahmen wirken.

Eine Aufzeichnung des Auftritts können Sie hier ansehen.

Wie bewertet der VEA diese Pläne, gemessen an den 10 Handlungsempfehlungen des VEA?

Eröffnungsbilanz Habeck: Deutliches Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren undWeichenstellung für 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030.

VEA: Notwendig sind höhere Ausbauziele für Erneuerbare Energien in jedem Fall. Denn ausreichend erneuerbarer Strom ist Basis für fast jede weitere Klimamaßnahme. Der VEA fordert darüber hinaus aber auch den Abbau regulatorischer Hemmnisse für den Aufbau von Eigenerzeugung aus Erneuerbaren. Das ist von großer Bedeutung, damit die Unternehmen ihre eigenen Standorte entsprechend nutzen können.

Eröffnungsbilanz Habeck: Senkung des Strompreises als Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen. Die EEG-Umlage wird deshalb ab 2023 über den Bundeshaushalt finanziert und landet nicht mehr bei den Unternehmen auf der Stromrechnung.

VEA: Der Mittelstand zahlt heute mit die höchsten Strompreise weltweit. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen die Unternehmen auch wettbewerbsfähige Strompreise. Der Wegfall der EEG-Umlage ist dabei der erste Schritt in die richtige Richtung.

Eröffnungsbilanz Habeck: Für die Industrie sollen Klimaschutzdifferenzverträge (Carbon Contracts for Differences) ein zentrales Instrument werden, um die Transformation zu unterstützen.

VEA: Emissionsintensive Industrieprozesse finden sich gerade bei der Erzeugung von Prozesswärme im Hochtemperaturbereich. Wenn diese Prozesse elektrifiziert werden sollen, ist der Strompreis selbst bei Wegfall der EEG-Umlage in der Regel noch nicht wettbewerbsfähig. Mindestens für Dekarbonisierungs-Projekte von Unternehmen, bei denen durch die Elektrifizierung eines Prozesses konkret CO2-Emissionen reduziert werden, soll ein Dekarbonisierungs-Strompreis für die Industrie gewährt werden. Dieses Instrument könnte an die Carbon Contracts for differences angelehnt werden.

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

Der Energieexperte für den Mittelstand

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