• Recht & Regulierung

10 Handlungsempfehlungen

Der VEA steht hinter ca. 4500 Unternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand. Die Unternehmen kommen aus allen Branchen und sind durch ein Thema verbunden: Energie. Unsere Mitgliedsunternehmen stehen dabei für knapp fünfzehn Prozent des industriellen Gasverbrauchs und ca. zehn Prozent des industriellen Stromverbrauchs. Die Unternehmen des Mittelstands sind sich ihrer Verantwortung und ihrer Verpflichtung bewusst und richten sich auf einen wirksamen Klimaschutz aus. Viele Unternehmen finden sich deshalb in der VEA Klimainitiative www.klimafreundlicher-mittelstand.de zusammen. 

Die kommende Legislaturperiode wird von herausragender Bedeutung dafür sein, ob wir es nicht nur schaffen, klimaneutral zu werden, sondern dabei auch international wettbewerbsfähig zu bleiben. Nur wenn beide Aspekte gelingen, kann Deutschland eine Vorbildfunktion ausfüllen. Deshalb bedarf es eines politischen Konzepts, welches die besonderen Interessen des energieintensiven Mittelstands berücksichtigt. Zentral ist dabei, dass die Unternehmen konkrete Antworten auf die Frage bekommen, in welche Technologien sie planungssicher investieren können. Außerdem werden die Unternehmen eine umfassende Dekarbonisierung über eine Elektrifizierung nur mit einem wettbewerbsfähigen Strompreis bewältigen können.

1. Klimaneutralität bis 2045 erfordert Investitionssicherheit

Der VEA bekennt sich zu dem deutschen Ziel, bis 2045 eine Netto-Null zu erreichen. Die energieintensiven Unternehmen müssen dieses Ziel aus vielfältigen Gründen aber weit vorher anbahnen und die dafür notwendigen Investitionen langfristig anlegen. Deshalb müssen sich die Unternehmen so früh wie möglich auf den Weg machen und Maßnahmen möglichst zeitnah vorbereiten und umsetzen. Das sollte politisch so begleitet werden, dass Investitionssicherheit hergestellt wird. 

2. Augenmerk auf industrielle Prozesswärme

Der VEA empfiehlt dabei dringend, ein größeres Augenmerk auf die Erzeugung von industrieller Prozesswärme zu richten. Alleine bei den VEA Mitgliedsunternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand werden dafür schätzungsweise 35 TWh Erdgas verbraucht und zusätzlich weitere Brennstoffe. Diese Brennstoffe müssen in den kommenden Jahren durch klimaneutrale und wirtschaftliche Alternativen ersetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Unternehmen, die industrielle Prozesswärme erzeugen, in aller Regel im starken Wettbewerb stehen. Ebenso wichtig ist, dass aktuell für viele Temperaturniveaus – gerade im Hochtemperaturbereich – noch keine marktfähigen Alternativtechnologien zur Verfügung stehen. Wenn Deutschland als Produktionsstandort für den Mittelstand bestehen bleiben soll, besteht hier dringender Bedarf für weitere Forschung & Entwicklung. Der VEA hat hierzu eine Forschungskooperation mit dem Energie-Forschungszentrum Niedersachsen (EFZN) aufgesetzt und steht für Detailauskünfte gerne zur Verfügung.

3. Wechselwirkung zwischen EU-ETS und nationalem CO2-Preis beachten

In Deutschland gilt seit 2021 ein nationaler CO2-Preis, der vor allem beim energieintensiven Mittelstand aufschlägt. Der Vorschlag der EU KOMM zur Überarbeitung des ETS, sieht derzeit vor, dass „small industries“ nicht in den ETS einbezogen werden. Damit würde für diesen Sektor kein level playing field in Europa geschaffen. Industriestandorte in Mitgliedsstaaten, in denen keine nationalen CO2-Preise für mittelständische Unternehmen gelten, sind wettbewerblich im Vorteil und das Carbon Leakage Risiko erhöht sich für deutsche Mittelständler nochmals deutlich. Deshalb sollte ein europäisches ETS System entweder für alle Sektoren gelten oder auf deutscher Ebene müsste die rein nationale CO2-Bepreisung rückgängig gemacht und nach anderen Wegen gesucht werden, um die industrielle Prozesswärme im Mittelstand klimafreundlich und wettbewerbsverträglich zu erzeugen.

4. Nationaler CO2-Preis und Carbon Leakage Verordnung 

In der Carbon Leakage Verordnung sind viele Wirtschaftszweige, die von Carbon Leakage betroffen sind, noch nicht als entlastungsberechtigt gelistet. Für die, die bereits gelistet sind, fällt die Entlastungshöhe oft zu gering aus.
Falls ein schnellerer Aufwuchspfad für die CO2-Preise beschlossen wird, sollten die strukturellen Unterschiede zwischen Verkehr und Gebäudewärme auf der einen und für industrielle Prozesswärme auf der anderen Seite Beachtung finden. Erstere stehen nicht im internationalen Wettbewerb und verfügen oft schon über technologische Alternativen. Demgegenüber stehen Unternehmen, die industrielle Prozesswärme erzeugen, in aller Regel im starken Wettbewerb und es stehen für viele Temperaturniveaus – gerade im Hochtemperaturbereich – noch keine marktfähigen Alternativtechnologien zur Verfügung. 

5. Level playing field für CO2-Preise global ausrichten

Letztlich wird nur ein globaler Emissionshandel die Klimaneutralität nachhaltig fördern. Denn nur so wird Carbon Leakage verhindert und nur so werden nationale Bemühungen nicht zu einem Wettbewerbsnachteil. Dies sollte bei allen nationalen oder europäischen Anstrengungen nicht aus dem Auge verloren werden.

6. Elektrifizierung von Industrieprozessen kann nur mit vorhandenen technologischen Alternativen und einem wettbewerbsfähigen Strompreis gelingen

Notwendig ist zunächst eine verstärkte Entwicklung von klimaneutralen Anwendungen für industrielle Prozesswärme im Hochtemperaturbereich. Da wo dies über eine Elektrifizierung bereits technisch machbar ist, muss sie auch wirtschaftlich ermöglicht werden. Wenn Industrieprozesse von emissionsintensiven Brennstoffen elektrifiziert werden sollen, brauchen die Unternehmen Strompreise, mit denen sie wettbewerbsfähig bleiben. 
Deshalb sollte die EEG Umlage entfallen und über den Staatshaushalt finanziert werden. Eine Gegenfinanzierung über die Einnahmen aus dem Emissionshandel ist nur bedingt möglich, da diese Einnahmen auch für Förderung von klimaneutralen Maßnahmen benötigt werden. 
Selbst bei Wegfall der EEG-Umlage wird der verbleibende Strompreis in der Regel noch nicht wettbewerbsfähig sein. Mindestens für Dekarbonisierungs-Projekte, bei denen durch eine Elektrifizierung konkret CO2-Emissionen eingespart werden, sollte deshalb ein Dekarbonisierungs-Strompreis für die Industrie gewährt werden. Dieses Instrument könnte an die Carbon Contracts for differences angelehnt werden.

7. Eigenerzeugung unbürokratisch ermöglichen

Die Eigenerzeugung von EE-Strom in den Unternehmen sollte vor allem dadurch gefördert werden, dass sämtliche energierechtliche und bürokratische Hürden abgebaut werden, die die Unternehmen bislang an einem eigenen Ausbau hindern.

8. Ausbau von EE-Strom

Grundsätzlich muss der Ausbau von EE-Strom deutlich vorangetrieben werden, um den künftigen Strombedarf zu decken. Notwendig sind hier nicht nur höhere Ziele, sondern auch der Abbau bürokratischer Hemmnisse zum Beispiel bei den Genehmigungsverfahren.

9. Wasserstoff auch für den energieintensiven Mittelstand mitdenken

Auch der energieintensive Mittelstand wird Wasserstoff benötigen. Aller Voraussicht nach wird es Anwendungen geben, die nicht zu elektrifizieren sind und weiterhin einen (klimaneutralen) Brennstoffeinsatz erfordern. Wenn die Unternehmen weiterhin am Standort Deutschland produzieren sollen, brauchen sie verbindliche Zusagen, dass und wann Wasserstoff zu wettbewerblichen Preisen zur Verfügung stehen wird.

10. Entbürokratisierung ernsthaft vorantreiben

In allen Gebieten des Energierechts bestehen bürokratische Pflichten, insbesondere umfangreiche Melde- und Mitteilungspflichten. Diese werden – entgegen aller Versprechen zum Bürokratieabbau –  immer wieder ausgeweitet und mit Sanktionen belegt. Dieser erhöhte bürokratische Aufwand überfordert gerade die mittelständischen Unternehmen und bindet Ressourcen, die sinnvoller für Klimaschutzprojekte eingesetzt werden könnten.


Der VEA steht hinter ca. 4500 Unternehmen aus dem energieintensiven Mittelstand. Die Unternehmen kommen aus allen Branchen und sind durch ein Thema verbunden: Energie. Unsere Mitgliedsunternehmen stehen dabei für knapp fünfzehn Prozent des industriellen Gasverbrauchs und ca. zehn Prozent des industriellen Stromverbrauchs.Die Unternehmen des Mittelstands sind sich ihrer Verantwortung und ihrer Verpflichtung bewusst und richten sich auf einen wirksamen Klimaschutz aus. Viele Unternehmen finden sich deshalb in der VEA Klimainitiative www.klimafreundlicher-mittelstand.de zusammen.