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Die Ampel steht

Aber was steht im Koalitionsvertrag der neuen Regierungsampel, der gestern veröffentlicht wurde? Eine Einordnung.

Wie erwartet, nimmt das Kapitel Klimaschutz in den insgesamt fast 180 Seiten viel Raum ein. Es beginnt – und das ist durchaus nicht selbstverständlich – mit der Bedeutung, die der Wirtschaft und den Unternehmen zukommt. Auch der Mittelstand wird im Text nicht nur häufig genannt, es wird ihm sogar ein kurzes Kapitel gewidmet. Die Notwendigkeit einer Entbürokratisierung wird zumindest gesehen und ein sogenannter KMU-Test für mittelstandsfreundliche Lösungen in Aussicht gestellt.

Hier bieten wir Ihnen einen Auszug zu den wichtigsten Vorhaben im energiepolitischen Bereich:

Das Erneuerbaren-Energien Ziel wird auf einen höheren Bruttostrombedarf von 680-750 TWh im Jahr 2030 ausgerichtet. Davon sollen dann 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen. Dementsprechend werden die Ausbauziele sehr deutlich angehoben.

Die EEG-Umlage soll schon ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr über die Strompreise finanziert werden, sondern aus dem Energie- und Klimafonds, der aus den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung und aus dem Bundeshaushalt gespeist wird. Für die Unternehmen fällt die EEG-Umlage also zukünftig weg. Allerdings sollen in diesem Zuge die Umlagebefreiungen und Energiesteuersenkungen für Unternehmen überprüft und angepasst werden. Damit sind Steuererhöhungen nicht ausgeschlossen. Insgesamt sollen die Unternehmen aber keine Mehr-Belastung erfahren.

Für die nationalen CO2-Preise auch für industrielle Prozesswärme soll aus sozialen Gründen am bisherigen BEHG-Preispfad festgehalten werden. Für die Marktphase nach 2026 wird ein Vorschlag zur Ausgestaltung vorgelegt werden.  Die Kompatibilität mit einem wahrscheinlich kommenden ETS 2 soll überprüft und so angepasst werden, dass eine möglichst reibungslose Integration in ein europäisches System gewährleistet wird.

Das Klimaschutzgesetz soll überarbeitet werden. Dabei bleibt es aber bei dem schon beschlossenen Ziel,  bis 2030 65 Prozent Emissionen im Vergleich zu 2019 einzusparen. Dabei soll auf  konkrete Maßnahmen zur Dekarbonisierung gesetzt werden, die noch nicht spezifiziert sind. Es soll allerdings noch in diesem Jahr ein Klimaschutz-Sofortprogramm  vorgelegt werden. Dieses soll dann konkrete Maßnahmen enthalten.

Einem Carbon Leakage, also Produktions- und damit auch Emissionsverlagerungen in andere Länder soll vorgebeugt werden. Als Instrument werden u.a. Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference) genant. Mit diesen gleicht der Staat einen Teil Mehrkosten aus, die durch die Umstellung auf klimafreundliche Verfahren entstehen. Ein weiteres Instrument soll der CO2-Grenzausgleichsmechanismus sein.  Als Schlüsselinstrument werden wettbewerbsfähige Strompreise unter Nutzung der eigenen Potenziale für erneuerbarer Energien genannt.

Der Kohleausstieg soll „idealerweise“ bis 2030 erfolgen. Dieses Ziel soll über europäische und gegebenenfalls auch über nationale Instrumente wie einen ETS-Mindestpreis  und einer Löschung von Zertifikaten erreicht werden.

Erdgas wird als unverzichtbar für eine Übergangszeit gewertet. Neue Gaskraftwerke sollen Wasserstoff-Ready konzipiert werden.

Für Wasserstoff sollen die Erzeugungskapazitäten bis 2030 im Vergleich zu den bisherigen Strategien von fünf auf zehn Giagawatt Elektrolyseleistung verdoppelt werden. Daneben sollen aber auch die Strategien für  einen Import von Wasserstoff weiterentwickelt werden.  Der Einsatz von Wasserstoff soll nicht auf bestimmte Anwendungsfelder begrenzt werden. Eine direkte Elektrifizierung wird aber Vorrang vor einer indirekten über Wasserstoff haben.

Erstes Fazit:

Der Koalitionsvertrag steht den 10 Handlungsempfehlungen des VEA in keinem Punkt entgegen und viele der vom VEA vorgeschlagenen Maßnahmen können mit den Plänen grundsätzlich überein gebracht werden. Positiv sind vor allem die Abschaffung der EEG-Umlage und das Bekenntnis zu wettbewerbsfähigen Strompreisen. Damit die Unternehmen ihre Prozesse – insbesondere zur Erzeugung von industrieller Prozesswärme – tatsächlich dekarbonisieren können, sind aber weitere konkreten Maßnahmen notwendig, die Sie in den 10 Handlungsempfehlungen finden. Wichtig ist unter anderem ein Dekarbonisierungs-Strompreis für Unternehmen.