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01.11.2022
Rechtssicher profitieren

Keine Erhöhung der nationalen CO2-Preise in 2023 - danach steigt der Preispfad langsamer

Letzte Woche wurde die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet.

Letzte Woche wurde die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Nach dieser Novelle wird die eigentlich geplante Preiserhöhung für 2023 ausgesetzt und der Preispfad für die Jahre danach steigt langsamer als dies nach den bisherigen Regelungen vorgesehen war. Die Belastungen aus den nationalen CO2-Preisen werden für die kommenden Jahre damit um rund ein Drittel reduziert.

Neuer Preispfad
Konkret bedeutet dies, dass der nationale CO2-Preis in den nächsten Jahren wie folgt ansteigt:

  • In 2023 wird der Preis bei 30 Euro liegen (anstelle der bisher geplanten 35 Euro)
  • In 2024 wird der Preis bei 35 Euro liegen (anstelle der bisher geplanten 45 Euro)
  • In 2025 wird der Preis bei 45 Euro liegen (anstelle der bisher geplanten 55 Euro)


Kohle ab 2023 in die CO2-Bepreisung einbezogen
Ab dem 1. Januar 2023 gelten die nationalen CO2-Preise auch für die Verbrennung von Kohle und weiterer Brennstoffe, die bislang von der Bepreisung ausgenommen waren.

Für die Müllverbrennung gilt der nationale CO2-Preis erst ab 2024
Die Bepreisung für Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung wird um ein Jahr verschoben und wird demnach erst im Jahr 2024 beginnen.

Weiteres Prozedere
Das novellierte BEHG wurde bereits vom Gesetzgeber verabschiedet und soll zeitnah verkündet werden und damit in Kraft treten.

Einordnung des VEA
Wir begrüßen, dass die Preispfade in Anbetracht der Preiskrise langsamer steigen als bisher geplant. Denn die Preissignale kommen aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten sowieso bereits deutlich an. Wir machen aber erneut darauf aufmerksam, dass nationale CO2-Preise für die Erzeugung von Prozesswärme für mittelständische Unternehmen zwar in Deutschland anfallen, nicht aber europaweit gelten. Damit wird für diesen Sektor in Europa kein „level playing field“ geschaffen. Industriestandorte in Mitgliedsstaaten, in denen keine CO2-Preise für mittelständische Unternehmen gelten, sind damit wettbewerblich im Vorteil. Mehr dazu finden Sie in unserer Stellungnahme.

Quelle: pixabay

Quelle: pixabay

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

Der Energieexperte für den Mittelstand

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