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Empfehlung zum Vorschlag zum EU ETS

Mit dem neuen Vorschlag zum EU Emissions Trading System (EU ETS) sollen zukünftig die Sektoren Verkehr und Gebäude in das europäische Emissionshandelssystem einbezogen werden.

Für industrielle Prozesswärme, die nicht bereits dem aktuellen EU ETS unterliegt, soll das explizit nicht gelten. Unternehmen des energieintensiven Mittelstands, die Prozesswärme erzeugen und die aufgrund der Größe ihrer Anlagen nicht dem EU ETS unterliegen, würden in vielen Mitgliedsstaaten also auch zukünftig keiner CO2-Bepreisung unterliegen.

Hierzu gibt das Bündnis faire Energiewende, in dem sich der VEA mit anderen Verbänden zusammengeschlossen hat, in seiner Stellungnahme zwei alternative Empfehlungen.