Industrieemissionsrichtlinie macht für rund 13.000 Anlagen UMS zur Pflicht
Die Industrieemissionsrichtlinie (IED) umfasst die Genehmigungs- und Betriebsvorgaben für Industrieanlagen, die der Gesetzgeber als umweltrelevant einstuft. Zu den neuen Vorgaben gehört unter anderem das verpflichtende Einführen eines Umweltmanagementsystems (UMS) für IED-Anlagen. Auch weitere neue und verschärfte Anforderungen fallen darunter, wozu gehört, dass Unternehmen den dauerhaften Betrieb eines UMS aufrechterhalten müssen. In Deutschland existieren rund 13.000 Anlagen, für die die verschärften IED-Anforderungen gelten. Einen Schwellenwert gibt es nicht.
„Wir unterstützen gern auf dem Weg zum UMS. Unsere Mitglieder profitieren von einem etablierten Netzwerk aus Zertifizierern, Marktpartnern und Behörden. Außerdem betreuen wir dauerhaft rund 300 Managementsysteme im Kreis unserer Mitgliedsunternehmen. Profitieren Sie von unserem pragmatischen Ansatz, der sich aus jahrelanger Projekterfahrung im produzierenden Mittelstand ergibt. Wir gehen auf Ihre Unternehmensstrukturen ein, übersetzen die neuen Anforderungen in handhabbare Aufgaben und leiten mit Best-Practice-Beispielen sowie umfassenden Vorlagenpaketen durch den Systemaufbau“, sagt VEA-Abteilungsleiter Managementsysteme Sebastian Heine.
Erst ab 2030 Pflicht ein UMS einzuführen?
Aus Unternehmenssicht ist vor allem die zeitliche Einordnung der neuen Vorschriften herausfordernd. Nach EU-Vorgabe müssen Betreiber von IED-Anlagen grundsätzlich bis zum 1. Juli 2027 ein UMS einführen und dieses anschließend alle drei Jahre überprüfen beziehungsweise zertifizieren lassen. In der derzeit laufenden Umsetzung in deutsches Recht ist jedoch zunächst ein späterer Zieltermin vorgesehen: Nach dem aktuellen Stand der 45. BImSchV soll die Pflicht erst ab 2030 greifen. Parallel bemüht sich die Bundesregierung darum, auch auf EU-Ebene das Verschieben der Frist auf 2030 zu erreichen. Ob das Verschieben tatsächlich erfolgt, bleibt abzuwarten.
Hinter dem UMS steckt ein strukturierter Ansatz, mit dem Unternehmen ihre Umweltauswirkungen systematisch bilanzieren, steuern und verbessern. Zusammengefasst: Ein Fahrplan für das umweltfreundliche Wirtschaften. Bekannte Standards sind beispielsweise die DIN EN ISO 14001 oder das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS). Letzteres zählt zu den besonders anspruchsvollen UMS.
Sie denken über das Einführen eines UMS nach oder benötigen Unterstützung beim UMS-Betrieb? Dann sprechen Sie mit Ihrer VEA-Beraterin oder Ihrem VEA-Berater.
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