THE legt Entgelte für die kommenden zwölf Monate fest – Konvertierungsumlage und VHP-Entgelt sinken
Das hat die THE nun in einer Pressemitteilung vermeldet.
Hier unser Überblick:
- SLP-Bilanzierungsumlage: 0,00 Euro pro MWh (keine Veränderung)
- RLM-Bilanzierungsumlage: 0,00 Euro pro MWh (keine Veränderung)
- Konvertierungsentgelt: 0,00 Euro pro MWh (keine Veränderung)
- Konvertierungsumlage: 0,11 Euro pro MWh (abgesunken von 0,18 Euro pro MWh auf 0,11 Euro pro MWh)
- VHP-Entgelt: 0,00141 Euro pro MWh (abgesunken von 0,00198 Euro pro MWh auf 0,00141 Euro pro MWh)
Die Festlegung der entsprechenden Bilanzierungsumlagen (SLP und RLM) auf 0 EUR/MWh führt die THE unter anderem auf die weiterhin stabilere Markt- und Preissituation, die prognostizierte Entwicklung des Regelenergiebedarfs sowie auch auf die aktuellen Stände der Bilanzierungsumlagekonten zurück. Das Konvertierungsentgelt für das Konvertieren von H-Gas nach L-Gas ist so zu bestimmen, dass der Markt einen ausreichenden Anreiz zum qualitätsübergreifenden Gashandel hat, der Marktgebietsverantwortliche jedoch gleichzeitig nicht zum überwiegenden Beschaffer der physischen L-Gas Mengen wird. Ein Konvertierungsentgelt für die Konvertierungsrichtung von L-Gas nach H-Gas ist gemäß der derzeit gültigen Festlegung nicht vorgesehen. Auf Basis des aktuellen Standes des Konvertierungskontos und der durchgeführten Prognosen legt die THE das anreizorientierte Konvertierungsentgelt für die Konvertierung von H-Gas nach L-Gas weiterhin auf 0 EUR/MWh fest. Die Konvertierungsumlage dient neben dem Konvertierungsentgelt zur Deckung der Kosten der kommerziellen und technischen Konvertierung. Konvertierung findet derzeit weiterhin fast ausschließlich in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas statt. Vor dem Hintergrund der weiterhin erhöhten jedoch im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Konvertierungsmengen in der Konvertierungsrichtung L-Gas nach H-Gas und des daraus resultierenden Regelenergiebedarfs wird die Konvertierungsumlage auf 0,11 EUR/MWh gesenkt. Das VHP-Entgelt wird bei jeder nominierten Übertragung von Gasmengen sowohl dem abgebenden als auch dem aufnehmenden Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt. Die Bilanzierungsumlagen, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt sowie das VHP-Entgelt werden für die Dauer von zwölf Monaten festgelegt.
Was bedeutet die Erhöhung für ein Unternehmen mit 10 GWh/Jahr?
Verbraucht ein Unternehmen exakt 10 GWh im Jahr 2026, zahlt es für das VHP-Entgelt 14,10 Euro. Das Absinken der Konvertierungsumlage von 0,18 Euro auf 0,11 Euro pro MWh bedeutet für ein Unternehmen mit einem Verbrauch von 10 GWh eine Ersparnis von 70 Euro.
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