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19.10.2022
Rechtssicher profitieren

Erste Konzepte der Bundesregierung zur Gewinnabschöpfung bei den Energieversorgern zur Entlastung der Stromkunden

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit an einem Konzept, wie die sogenannten Übergewinne der Stromerzeuger abgeschöpft werden können. Das Konzept ist noch vorläufig, lässt aber erste Denkrichtungen erkennen.

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit an einem Konzept, wie die sogenannten Übergewinne der Stromerzeuger abgeschöpft werden können. Das Konzept ist noch vorläufig, lässt aber erste Denkrichtungen erkennen.

Das Ziel dieser Pläne ist eine Entlastung der privaten Haushalte und der Wirtschaft bei den Stromkosten
Die erforderlichen Finanzmittel sollen durch das Abschöpfen von Zufallsgewinnen finanziert werden. Nach diesen ersten und noch vorläufigen Plänen wären keine Eingriffe in den Strommarkt selbst notwendig. Die Preisbildung und der grenzüberschreitende Handel blieben zunächst unberührt.

Die abgeschöpften Gewinne sollen über die Kette Anschlussnetzbetreiber – Übertragungsnetzbetreiber – Energieversorger an die Letztverbraucher gewälzt werden. Ähnlich der Gaspreisbremse soll ein gewisses Basiskontingent der Letztverbraucher entlastet werden. Wie hoch dieses Basiskontingent und wie hoch die Entlastung letztlich sein soll, ist noch nicht näher bestimmt. Soweit dies möglich und sinnvoll wäre, wird aber eine Orientierung an den Vorschlägen der Gaspreiskommission zur Gaspreisbremse befürwortet. 

Weiteres Procedere und Zeitplan
Da eine rückwirkende Abschöpfung der Gewinne vieler Stromerzeuger geplant ist, wird es voraussichtlich noch viel Widerspruch und Diskussionsbedarf zur genauen Ausgestaltung geben. Zudem muss das Konzept das europäische Beihilfenrecht berücksichtigen und entsprechend von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Der noch vorläufige Zeitplan sieht ein Inkrafttreten im Dezember vor.

Ausblick und Perspektive des VEA
Wir werden sowohl zur Gas- wie auch zur Strompreisbremse dranbleiben. Sobald es konkretere Regelungen gibt, werden wie Sie nicht nur entsprechend informieren, sondern selbstverständlich auch Ihre Interessen als mittelständische Unternehmen in der Politik vertreten.

Quelle: pixabay

Quelle: pixabay

Logo der VEA als Platzhalterbild
RAin Eva Schreiner

Leiterin Hauptstadtbüro

Der Energieexperte für den Mittelstand

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