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Gaspreisbremse: Zwischenbericht der ExpertInnen Kommission Gas und Wärme veröffentlicht

Die derzeitige Energiepreiskrise bringt private Haushalte und Unternehmen gleichermaßen an ihre Grenzen. Um Instrumente zu finden, die dem entgegenwirken, hat die Bundesregierung die ExpertInnen-Kommission „Gas und Wärme“ eingesetzt und diese gebeten, Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise zu erarbeiten. Am 10. Oktober 2022 hat die Kommission die folgenden, ersten Empfehlungen für eine deutsche Gaspreisbremse vorgelegt.

Zielsetzungen
Ziele waren eine schnelle Entlastungswirkung, ein wirksamer Schutz vor finanzieller Überforderung, die Beibehaltung klarer Einsparanreize, die Energiekrise über den nächsten Winter hinauszudenken, die Transformation zu berücksichtigen und zu beschleunigen und die Stabilisierung der Volkswirtschaft und des Preisniveaus.

Gas- und Wärmepreisbremse für Haushalte und alle anderen Verbraucher (außer RLM-gemessene Industrie und Gaskraftwerke)
Die Kommission empfiehlt ein zweistufiges Entlastungsprogramm, das über die Gasversorger abgewickelt wird. In der Stufe 1 sollen im Dezember 2022 Einmalzahlungen kommen. Diese Einmalzahlung soll auf Basis der Abschlagszahlung aus September 2022 erfolgen.

In der Stufe 2 soll eine Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023 wirken. Ab dann wird ein garantierter Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Grundkontingent von 80 % der Gasverbrauchsmenge vorgeschlagen. Für die Verbrauchsmenge oberhalb des Grundkontingentes wird der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis empfohlen. Das Grundkontingent soll 80% des Verbrauchs betragen, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Genauere Informationen finden Sie in der Veröffentlichung der Kommission ab Seite 4.

Gaspreisbremse für industrielle Verbraucher
Die Kommission erkennt, dass die Industrie bereits im erheblichen Umfang den Gasverbrauch reduziert hat. Soweit dies durch eine Reduktion von Produktionsvolumina erreicht wurde, sei aber zu befürchten, dass sich das zu Lasten von Wachstum und Beschäftigung auswirkt. Gleichzeitig sei die Bedrohung der Wirtschaft durch eine konkrete Gasmangellage weiterhin hoch. Anreize, die ein hoher Gaspreis zum Gaseinsparen bietet, dürften daher durch die Maßnahmen zur Gaspreisdämpfung nicht ausgehebelt werden.

Als Adressaten werden große industrielle Verbraucher (größer 1,5 Mio. kWh/a) vorgeschlagen, die über eine geregelte Lastgangmessung (RLM) verfügen. Für diese Verbraucher wird ein zu entlastendes Kontingent – gemessen am Gasverbrauch – vorgeschlagen.

Das Kontingent soll sich an 70 % des Verbrauches des Jahres 2021 orientieren. Für die verbliebene Menge des Gasverbrauchs würde der volle vertraglich vereinbarte Marktpreis fällig. Dadurch soll ein starker Sparanreiz gesetzt werden. Eine mengenmäßige Obergrenze des zu entlastenden Gasverbrauches wird nicht definiert, da aufgrund der enormen Bandbreite der verbrauchten Mengen eine diskriminierungsfreie Definition nicht möglich sei.

Für dieses Kontingent von 70 % wird ein Beschaffungspreis von 7 ct pro kWh empfohlen. Diese geförderte Gasmenge könnte das verbrauchende Unternehmen für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten. Die Förderung soll an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden werden. Das Instrument soll zum 1. Januar2023 in Kraft treten und zum 30. April 2024 enden.

Genauere Informationen finden Sie in der Veröffentlichung der Kommission ab Seite 9.

Ergänzende Instrumente
Außerdem werden ergänzende Instrumente für die Behandlung von Härtefällen (z.B. durch Liquiditätshilfen, Bürgschaften, Zuschüsse, Kredite) empfohlen.

Lösung für Unternehmen, die derzeit keine Versorgungsverträge bekommen
Die Kommission erkennt, dass es eine relevante Anzahl von Unternehmen gibt, die derzeit keine Versorgungsverträge erhalten. Lösungen für dieses Problem sollen im weiteren Verlauf der Kommissionsarbeit erarbeitet werden.

Lösung für Unternehmen, die direkt am Großhandelsmarkt einkaufen
Für Unternehmen, die direkt am Großhandelsmarkt beschaffen, soll ebenfalls eine wirtschaftlich äquivalente Lösung erarbeitet werden.

Wie sieht das weitere Procedere aus?
Die Kommission hat aktuell lediglich einen Zwischenbericht ihrer Arbeit vorgelegt. Die Arbeit soll bis Ende Oktober fortgesetzt werden. Die Kommission will sich dabei mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen:

  • dem Umgang mit Härtefällen wegen Preissteigerungen bei nicht erdgas-basierten Wärmetechnologien
  • der Vertiefung der vorgeschlagenen Entlastungsmodelle
  • der Suche nach einer wirtschaftlich äquivalenten Lösung für Unternehmen, die direkt am Großhandelsmarkt beschaffen
  • der Konditionalisierung für Unternehmen, die an der Gaspreisbremse teilnehmen wollen
  • mit Optionen zur Angebotsausweitung und Nachfragereduzierung
  • mit notwendigen Investitionsanreizen, um die Krisenreaktion mit Komponenten für die notwendige Transformation unserer Wirtschaft zu verbinden
  • mit Liquiditäts- und Marginingfragen
  • der Einbettung der vorgeschlagenen Maßnahmen in den europäischen Rahmen


Perspektive des VEA
Wir werden das Programm sorgfältig prüfen und uns bei der Politik dafür einsetzen, dass insbesondere die energieintensiven, mittelständischen Unternehmen lückenlos an den zu erwartenden Entlastungen teilhaben können. Sobald zu diesem oder weiteren Entlastungsprogrammen konkrete Regelungen auf dem Tisch liegen, werden wir Sie entsprechend informieren.