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18.07.2022
Rechtssicher profitieren

„Alarmstufe“ in spe – EU-Notfallplan jetzt mit Branchen und Kriterien

Auf einen andauernden Stopp russischer Gaslieferungen bereitet sich die EU-Kommission vor: Am 20. Juli möchte sie die „Frühwarnstufe“ verlassen und die „Alarmstufe“ der EU-Gasversorgungsverordnung ausrufen.

Auf einen andauernden Stopp russischer Gaslieferungen bereitet sich die EU-Kommission vor: Am 20. Juli möchte sie die „Frühwarnstufe“ verlassen und die „Alarmstufe“ der EU-Gasversorgungsverordnung ausrufen – so berichtet es der Tagesspiegel Background. Nicht zu verwechseln mit der „Alarmstufe“ des Notfallplans Gas, der in Deutschland gilt.

Die Kommission kann den Mitgliedsstaaten zwar keine Vorgaben hinsichtlich der Gaszuteilung im Falle einer Gasmangellage machen, dennoch formuliert sie mögliche Kriterien:

  • Gesellschaftliche Relevanz – fällt ein Unternehmen in den Bereich Gesundheitsversorgung, Lebensmittel, Umwelt, Sicherheit und Verteidigung
  • Grenzüberschreitende Lieferketten: beispielsweise Gas durch den Einsatz anderer Brennstoffe einsparen oder die zeitliche beziehungsweise räumliche Verschiebung einer Produktion
  • Anlagenschäden vermeiden: beispielsweise könnten in der Glasindustrie Produktionsanlagen bei unkontrolliertem Gasausfall beschädigt werden

Diesen Kriterien nicht zu folgen, könnte für ein Unternehmen negative Konsequenzen haben.

Was passiert, wenn ab dem 20. Juli kein Gas mehr aus Russland fließt?
Ab dem 20. Juli ziehen die Maßnahmen zum Gaseinsparen an. Zwischen 25 und 60 Milliarden Kubikmeter Erdgas könnte die EU mit ihren vorgeschlagenen Maßnahmen einsparen, verspricht die Exekutivbehörde: Aufgeschlüsselt auf elf Milliarden Kubikmeter im Gebäudebereich, vier bis 20 Milliarden im Stromsektor sowie bis zu elf Milliarden Kubikmeter Gas in der Industrie, was in etwa zehn Prozent des industriellen Bedarfs ausmachen würde. Verpflichtend sind keine der Maßnahmen der Kommission – sie spricht lediglich Empfehlungen aus und koordiniert die Notfallpläne der Mitgliedsstaaten.

Einspar-Auktion für die Industrie
In der Industrie plant die EU-Kommission Anreize für den freiwilligen Verzicht auf Erdgas einzusetzen. Beispielsweise könnten Auktionssysteme eingeführt werden, bei denen Firmen gegen Kompensation freiwillig ihren Gasbedarf senken – aus ihrer Sicht sogar zwischen den Ländern. Auch in Deutschland gibt es dazu Vorbereitungen. So plant die Bundesnetzagentur (BNetzA) zwei parallele Systeme: Zum einen sollen Unternehmen in der Zukunft nicht genutztes Gas der marktverantwortlichen Organisation Trading Hub Europe (THE) als Regelenergie anbieten können, welche diese dann verteilt. Zum anderen sollen Gasverbraucher in Auktionen eine Reduzierung der ihnen zugeteilten Gasmenge versteigern können.

Berechnungen der europäischen Gasfernleitungsnetzbetreiber ENTSO-G zufolge sind Gasengpässe wahrscheinlich. Zumindest wäre die nötige, vollständige Einspeicherung von Gas für den Winter vermutlich nicht möglich, sollte der Gasfluss aus Russland im Juli zum Stillstand kommen. In dem Fall käme es in Europa zu einer Versorgungslücke von 20 Milliarden Kubikmetern.

Fabian Gräflich

Leiter Unternehmenskommunikation

fgraeflich@vea.de
+49 511 9848-267

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